Umfang der Dienstleistung für die Ausführung von Kundenaufträgen ohne Mandat Musterklauseln

Umfang der Dienstleistung für die Ausführung von Kundenaufträgen ohne Mandat. Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert, dass die Bank ohne entsprechendes Vermögensverwaltungs- und/oder Anlageberatungsmandat Anlage- und Desinvestitionsgeschäfte ausschliesslich auf der Grundlage der Finanzdienstleistung der Ausführung von Aufträgenexecution only») ausführt. Sollte die Bank in diesem Zusammenhang (mangels Mandat) Informationen (Finanzanalysen oder andere) zur Verfügung stellen oder sollte der Kunde mit der Bank einen Meinungsaustausch über Märkte oder einzelne Wertpapiere führen, so nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese Informationen in keinem Fall eine Anlageempfehlung oder eine Beratung im Sinne des Gesetzes darstellen. Dies vorausgeschickt, anerkennt der Kunde ebenfalls, dass die Bank im Rahmen der blossen Ausführung von Aufträgen keinerlei Anlageberatung erbringt. In Ermangelung eines Vermögensverwaltungs- und/oder Anlageberatungsmandat ist die Bank nicht verpflichtet, irgendwelche Entscheidungen in Bezug auf die Vermögenswerte zu treffen oder irgendwelche Massnahmen zu ergreifen, weshalb die Bank keine Transaktionen ohne Anweisung des Kunden oder einer von ihm bestimmten Person ausführt. Die Bank überwacht weder die vom Kunden getätigten Anlagen noch überprüft sie die Angemessenheit oder Eignung dieser Anlagen. Daraus folgt, dass im Rahmen der Dienstleistung der blossen Ausführung von Aufträgen (i) der Kunde selbstständig und unter seiner vollen Verantwortung Anlage- und Desinvestitionsentscheidungen trifft und dass (ii) davon ausgegangen wird, dass der Kunde über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in Finanzangelegenheiten verfügt. Der Kunde bestätigt, dass er die von der Schweizerischen Bankiervereinigung heausgegebene Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» , die unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xx kostenlos heruntergeladen werden kann, gelesen und dass er deren Inhalt verstanden hat, da er mit den beschriebenen Geschäften vertraut ist und entbindet die Bank daher von jeglicher Verpflichtung, weitere Informationen zu erteilen. Der Kunde ist sich auch darüber im Klaren, dass die positive Leistung, die ein Produkt in der Vergangenheit erbracht hat, keine Garantie für die gleiche oder ähnliche Leistung in der Zukunft ist. Die Bank stellt dem Kunden den Prospekt des Anlageinstruments zur Verfügung, sofern vorhanden. Der Kunde kann durch einen schriftlichen Antrag an die Bank auf die vorherige Aushändigung der Unterlagen verzichten. Die Bank übernimmt keine Haftung für ihre Handlungen, es ...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.