Ausführung von Aufträgen. (1) Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben ge- mäß den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung; vgl. Unterabschnitt A Nummer 2) (Ausführungsbedingungen). (2) Die Bank führt SEPA-Überweisungen sowie Einzugsaufträge für SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzüge innerhalb eines Geschäftstages aus. (3) Entsprechend den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karten- einzüge veranlasst die Bank die Gutschriften und Belastungen auf dem jeweiligen TARGET2-Unterkonto.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben ge- mäß den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung; vgl. Unterabschnitt A Nummer 2) (Ausführungsbedingungen).
(2) Die Bank führt SEPA-Überweisungen sowie Einzugsaufträge für SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzüge innerhalb eines Geschäftstages aus.
(3) Entsprechend den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karten- einzüge Kartenein- xxxx veranlasst die Bank die Gutschriften und Belastungen auf dem jeweiligen TARGET2-Unterkonto.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben ge- mäß den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung; vgl. Unterabschnitt A Nummer 2) (Ausführungsbedingungen).
(2) Die Bank führt SEPA-Überweisungen sowie Einzugsaufträge für SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzüge innerhalb eines Geschäftstages aus.
(3) Entsprechend den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karten- einzüge SCC- Karteneinzüge veranlasst die Bank die Gutschriften und Belastungen auf dem jeweiligen TARGET2-Unterkonto.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben ge- mäß den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung; vgl. Unterabschnitt A Nummer 2) (Ausführungsbedingungen).
(2) Die Bank führt SEPA-Überweisungen sowie Einzugsaufträge für SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzüge innerhalb eines Geschäftstages aus.
(3) Entsprechend den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karten- einzüge Kartenein- xxxx veranlasst die Bank die Gutschriften und Belastungen auf dem jeweiligen TARGET2RTGS-UnterkontoUnter- konto.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Die Bank führt die Aufträge aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben ge- mäß gemäß den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karteneinzüge vorliegen, die Aufträge vom Einlagenkreditinstitut autorisiert sind und ein zur Ausführung der Aufträge ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung; vgl. Unterabschnitt A Nummer 2) (Ausführungsbedingungen).
(2) Die Bank führt SEPA-Überweisungen sowie und Einzugsaufträge für SEPA-Lastschriften und SCC-Karteneinzüge innerhalb eines Geschäftstages aus.
(3) Entsprechend den SEPA-Verfahrensregeln und den Verfahrensregeln SCC-Karten- einzüge veranlasst die Bank die Gutschriften und Belastungen auf dem jeweiligen TARGET2-Unterkonto.
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