Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl. (2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten. (3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) EWR in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). .
Z 9. 9 entfällt.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise typischer- weise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) EWR in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße Ausführung ordnungsgemäße Aus- führung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut Kreditins- titut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirtschaftsraumes (im Folgenden EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(31) Darüber hinaus Über Ziffer 8 hinausgehend haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a dieser BedingungenZiffer 37). Z 9. entfällt.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise typischerwei-se die Heranziehung Heranzie- hung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredit- institut Kreditinstitut durch Betrauung Betrau- ung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus hinausgehend haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb in- nerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen an- deren Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) für die ornungs- gemäße ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers (Z 37a 39a dieser Bedingungen). Z 9. entfällt.
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