Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl. (2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten. (3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR- Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern - wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers; - wenn der Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR- EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern - wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers; - wenn der Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden Xxxxxx über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR- EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) - wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers; - wenn der Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie - für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR- EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber gegenüber Unternehmern) - wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers; - wenn der Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie - für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
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Ausführung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung Heran- ziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.
(2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung Auf- forderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutretenabzu- treten.
(3) Darüber hinaus haftet das Kreditinstitut für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder einer anderen Währung eines EWR- Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern dem Kunden - wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst wird wird, für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister des Empfängers; Empfängers (Z 28 dieser Bedingungen), - wenn der Zahlungsauftrag Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird wird, für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie - in beiden Fällen für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die dem Verbraucher Kunden infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
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