Ausführungsplatz, Handelsart. (1) Der Auftraggeber kann in Börsenaufträgen den Ausführungsplatz und die Handelsart bestimmen, wenn sie von der Bank angeboten werden. Soweit der Auftraggeber keine Wei- sung erteilt, gelten die folgenden Absätze.
Appears in 6 contracts
Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de