Ausführungsplatz, Handelsart. (1) Der Auftraggeber kann in Börsenaufträgen den Ausführungsplatz und die Handelsart bestimmen, wenn sie von der Bank angeboten werden. Soweit der Auftraggeber keine Wei- sung erteilt, gelten die folgenden Absätze. (2) Soweit Wertpapiere an einer inländischen Börse gehandelt werden, werden die Auf- träge über den Präsenzhandel an der Börse ausgeführt, es sei denn, das Interesse des Auf- traggebers gebietet eine andere Handelsart. Aufträge zum Kauf und Verkauf von Investmentanteilen, die sowohl im Direktvertrieb ange- boten als auch an der Börse notiert werden, werden über das Vertriebssystem der Kapital- anlagegesellschaft ausgeführt. Der Auftraggeber kann Xxxxxxxxxxxxxxxx bestimmen. (3) Den Börsenplatz bestimmt die Bank unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführungsplatz, Handelsart. (1) Der Auftraggeber kann in Börsenaufträgen den Ausführungsplatz und die Handelsart bestimmen, wenn sie von der Bank angeboten werden. Soweit der Auftraggeber keine Wei- sung erteilt, gelten die folgenden Absätze.
(2) Soweit Wertpapiere an einer inländischen Börse gehandelt werden, werden die Auf- träge über den Präsenzhandel an der Börse diese im börslichen Handel ausgeführt, es sei denn, das Interesse des Auf- traggebers Auftraggebers gebietet eine andere Handelsart. Aufträge zum Kauf und Verkauf von Investmentanteilen, die sowohl im Direktvertrieb ange- boten angeboten als auch an der Börse notiert werden, werden über das Vertriebssystem der Kapital- anlagegesellschaft Kapitalanlagegesellschaft ausgeführt. Der Auftraggeber kann Xxxxxxxxxxxxxxxx bestimmen. Aufträge zur Bezugsrechtsregulierung unter Angabe eines speziellen Börsenplatzes sind ausgeschlossen.
(3) Den Börsenplatz bestimmt die Bank unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers.
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