ELEKTRONISCHER HANDEL Musterklauseln

ELEKTRONISCHER HANDEL. 21.1 Der Lieferant ist verpflichtet, an gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers teilzunehmen. 21.2 Für zwischen den Parteien im Rahmen des Zwecks dieser Bestellung auf elektronischem Wege ausgetauschter Nachrichten gilt, dass sie so behandelt werden, als seien sie zwischen den Parteien schriftlich ausgetauscht und unterzeichnet worden. Im Falle des Ausdrucks als Original-Geschäftsunterlagen gilt der Ausdruck als im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. 21.3 Insbesondere verzichten die Parteien untereinander ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden hinsichtlich der Gültigkeit, Wirksamkeit, und Vollstreckbarkeit der Elektronischen Unterlagen, insbesondere sofern die entsprechenden Elektronischen Unterlagen als Beweismittel im Rahmen von streitigen bzw. gerichtlichen Verfahren zwischen den Parteien eingeführt werden sollen und die Parteien werden sich in dieser Hinsicht jederzeit in dem Sinne behandeln und behandeln lassen, dass die Elektronischen Unterlagen allen gesetzlichen oder sonstigen Anforderungen an Original-Geschäftsunterlagen genügen. 21.4 Sofern eine der Parteien einer Elektronischen Unterlage einen Namen oder ein sonstiges eindeutiges Identifizierungszeichen an-oder beifügt, ersetzt das Namens- oder das sonstige Zeichen die entsprechende Unterschrift der Partei. 21.5 Im Übrigen bestimmt sich der Beweisinhalt der Elektronischen Unterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
ELEKTRONISCHER HANDEL. 10.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden Zugang ( durch Zugangscodes) zur Website des Unternehmens oder zu anderen elektronischen Kommunikationsmitteln im Internet (das elektronische System des Unternehmens) für die Durchführung Transaktionen oder Interaktionen mit dem Unternehmen zu gewähren. Das Verfahren zur Ausführung von Handelsgeschäften wird in diesem Absatz dieses Vertrages beschrieben. 10.2 Für die Durchführung von Wertpapiergeschäften erhält der Kunde Zugang zum elektronischen System des Unternehmens. Es ist dem Kunden nicht gestattet, das Zugangsrecht zum elektronischen System an Dritte zu übertragen. 10.3 Alle Rechte und Interessen und alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht des Unternehmens oder seiner Lieferanten und werden von dem Unternehmen unter Lizenz verwendet, und verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Unternehmens oder seiner Lieferanten. Der Kunde hat keinerlei Rechte oder Interessen an diesen geistigen Eigentumsrechten, mit Ausnahme des Rechts auf Zugang zu den elektronischen Systemen des Unternehmens und auf Nutzung der über die elektronischen Systeme des Unternehmens bereitgestellten Dienste. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, derartige Änderungen und/oder den Austausch aller oder eines Teils seiner elektronischen Systeme jederzeit und in jeder Weise, die es nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Kunden für angemessen hält, vorzunehmen. 10.4 Der Kunde hat das Recht, Daten aus dem elektronischen System (elektronische Materialien) herunterzuladen, welche für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Inhalt der elektronischen Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. 10.5 Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Durchführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten den Zugang zum elektronischen System zur Verfügung. Der Kunde betrachtet die im elektronischen System verfügbaren elektronischen Materialien nicht als Angebot zur Durchführung einer Transaktion gemäß der in den Materialien festgelegten Bedingungen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Inhalt des elektronischen Materials nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern, auch nachdem es die Anweisung des Kunden erhalten hat, ein Handelsgeschäft auszuführen. 10.6 Dem Kunden ist bekannt, dass es bei der Zustellung von elektronischen Nachrichten und bei der Aktualisierung der elektronischen Mat...
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Lieferant ist verpflichtet, an gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers teilzunehmen. Für die Zwecke dieser Bestellung gelten alle zwischen den Parteien im Rahmen dieser Anwendungen oder Initiativen verschickten elektronischen Mitteilungen: (a) als „schriftlich verfasst“ und „Schriftstücke“; b) als „unterzeichnet“ (auf die unten festgelegte Weise); und c) als geschäftliche Originalunterlagen, sofern sie aus elektronischen Dateien oder Aufzeichnungen ausgedruckt werden, die im Rahmen der üblichen Geschäftsausübung erstellt und verwahrt werden. Insbesondere verzichten die Parteien untereinander ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden hinsichtlich der Gültigkeit, Wirksamkeit, und Vollstreckbarkeit der Elektronischen Unterlagen, insbesondere sofern die entsprechenden Elektronischen Unterlagen als Beweismittel im Rahmen von streitigen bzw. gerichtlichen Verfahren zwischen den Parteien eingeführt werden sollen und die Parteien werden sich in dieser Hinsicht jederzeit in dem Sinne behandeln und behandeln lassen, dass die Elektronischen Unterlagen allen gesetzlichen oder sonstigen Anforderungen an Original-Geschäftsunterlagen genügen. Keine Partei hat das Recht, die Zulässigkeit solcher elektronischen Dokumente aus irgendwelchen Gründen anzufechten. Sofern eine der Parteien einer Elektronischen Unterlage einen Namen oder ein sonstiges eindeutiges Identifizierungszeichen an-oder beifügt, ersetzt das Namens- oder das sonstige Zeichen die entsprechende Unterschrift der Partei. Im Übrigen bestimmt sich der Beweisinhalt der Elektronischen Unterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Handel mit OTC-Kontrakten über das Online-Portal kann sich vom Handeln auf anderen elektronischen Handelssystemen ebenso wie vom Handeln in einem herkömmlichen oder offenen Markt unterscheiden. Sie werden Risiken ausgesetzt sein, die mit dem elektronischen Handelssystem verbunden sind, einschließlich des Risikos des Versagens von Hardware und Software und Systemausfallzeiten im Hinblick auf das Online-Portal, Ihre Systeme und die Kommunikationsinfrastruktur (beispielsweise das Internet), die das Online-Portal für Sie zugänglich macht.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Die Vertragsparteien anerkennen die wachsende Bedeutung des elektronischen Han- dels für den Handel zwischen ihnen. Um Bestimmungen dieses Abkommens zu Wa- ren- und Dienstleistungshandel zu fördern, verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Zusammenarbeit im Bereich des elektronischen Handels zu gegenseitigem Nutzen zu verstärken. Zu diesem Zweck haben die Vertragsparteien den Anwendungsbereich in Anhang I (Elektronischer Handel) festgelegt.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Verkäufer kann Produkte mittels Internet oder E-Mail anbieten. Für den Verkauf von Produkten, der unter Verwendung eines dieser Kommunikationsmittel zustande kommt, gelten die vorliegenden AGB und jede zusätz- liche Bestimmung, die auf der Internetseite des Verkäufers dargelegt wird. Der Käufer darf kein Passwort, keinen Zugangscode oder ähnlichen Berechtigungsnachweis, den der Verkäufer ihm übermittelt, weitergeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jeden solchen Berechtigungsnachweis vorübergehend außer Kraft zu setzen oder zu widerrufen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Sicherheit und Integrität seines Bestellvor- gangs zu sichern. Jede Information, die der Verkäufer über eine Internetseite oder über elektronische Kommunikationsmittel liefert, (i) unterliegt dem Vorbehalt der Berichtigung oder Änderung ohne Benachrichtigung und (ii) dient allein dazu, den Kauf und Verkauf der Produkte des Verkäufers betreffende Geschäfte zu erleichtern.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Aufträge werden im elektronischen Handel des geregelten Markts oder MTF ausgeführt.
ELEKTRONISCHER HANDEL. 7.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden Zugang ( durch Zugangscodes) zur Website des Unternehmens oder zu anderen elektronischen Kommunikationsmitteln im Internet (das elektronische System des Unternehmens) für die Durchführung Transaktionen oder Interaktionen mit dem Unternehmen zu gewähren. Das Verfahren zur Ausführung von Handelsgeschäften wird in diesem Absatz dieses Vertrages beschrieben. 7.2 Für die Durchführung von Wertpapiergeschäften erhält der Kunde Zugang zum elektronischen System des Unternehmens. Es ist dem Kunden nicht gestattet, das Zugangsrecht zum elektronischen System an Dritte zu übertragen. 7.3 Alle Rechte und Interessen und alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Marken und Handelsnamen in Bezug auf das Unternehmen) sind Eigentum des Unternehmens oder seiner Lieferanten und werden von dem Unternehmen unter Lizenz verwendet, und verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Unternehmens oder seiner Lieferanten. Der Kunde hat keinerlei Rechte oder Interessen an diesen geistigen Eigentumsrechten, mit Ausnahme des Rechts auf Zugang zu den elektronischen Systemen des Unternehmens und auf Nutzung der über die elektronischen Systeme des Unternehmens bereitgestellten Dienste. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, derartige Änderungen und/oder den Austausch aller oder eines Teils seiner elektronischen Systeme jederzeit und in jeder Weise, die es nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Kunden für angemessen hält, vorzunehmen. 7.4 Der Kunde hat das Recht, Daten aus dem elektronischen System (elektronische Materialien) herunterzuladen, welche für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Inhalt der elektronischen Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben. 7.5 Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Durchführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten den Zugang zum elektronischen System zur Verfügung. Der Kunde betrachtet die im elektronischen System verfügbaren elektronischen Materialien nicht als Angebot zur Durchführung einer Transaktion gemäß der in den Materialien festgelegten Bedingungen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Inhalt des elektronischen Materials nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern, auch nachdem es die Anweisung des Kunden erhalten hat, ein Handelsgeschäft auszuführen. 7.6 Dem Kunden ist bekannt, dass es bei der Zustellun...

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  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Hinweispflicht des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.

  • Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

  • Was ist nicht versichert? Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.