ELEKTRONISCHER HANDEL Musterklauseln

ELEKTRONISCHER HANDEL. 21.1 Der Lieferant ist verpflichtet, an gegenwärtigen und zukünftigen elektronischen Handelsanwendungen und Initiativen des Käufers des Käufers teilzunehmen.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Lieferant erklärt sich bereit, an den aktuellen und zukünftigen Anwendungen und Initiativen der Käuferin im Bereich des elektronischen Handels teilzunehmen. Für die Zwecke dieser Bestellung gilt eine elektronische Nachricht, die im Rahmen dieser Anwendungen oder Initiativen zwischen den Parteien versandt wird, als (a) "schriftlich" und "Schriftstück", (b) "unterzeichnet" (in der nachstehend beschriebenen Weise) und (c) Original-Geschäftsdokument, wenn sie aus elektronischen Dateien oder Aufzeichnungen ausgedruckt wird, die im üblichen Geschäftsbetrieb erstellt und geführt werden. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf das Recht, die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer elektronischen Nachricht mit der Begründung anzufechten, dass die gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebene Schriftform (statue of frauds) nicht eingehalten wurde. Die elektronischen Dokumente können in jedem Verfahren zwischen den Parteien als Geschäftsunterlagen zu Beweiszwecken vorgelegt werden, als ob sie in Papierform erstellt und aufbewahrt worden wären. Keine Partei wird aus irgendeinem Grund die Zulässigkeit eines solchen elektronischen Dokuments bestreiten. Versieht eine Partei eine elektronische Nachricht mit einem Namen oder einer sonstigen Kennung, so beabsichtigt sie damit, die Nachricht mit ihrer dem Nachrichteninhalt zugeordneten Signatur zu unterzeichnen.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Handel mit OTC-Kontrakten über das Online-Portal kann sich vom Handeln auf anderen elektronischen Handelssystemen ebenso wie vom Handeln in einem herkömmlichen oder offenen Markt unterscheiden. Sie werden Risiken ausgesetzt sein, die mit dem elektronischen Handelssystem verbunden sind, einschließlich des Risikos des Versagens von Hardware und Software und Systemausfallzeiten im Hinblick auf das Online-Portal, Ihre Systeme und die Kommunikationsinfrastruktur (beispielsweise das Internet), die das Online-Portal für Sie zugänglich macht.
ELEKTRONISCHER HANDEL. 10.1 Das Unternehmen stellt dem Kunden die Möglichkeit (mithilfe von Zugangscodes) zur Verfügung, über eine Internet-Website oder ein anderes elektronisches Medium (elektronische Systeme des Unternehmens) Geschäfte abzuschließen oder mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Nach der elektronischen Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ist der Kunde berechtigt, Zugangscodes zu beantragen, um online auf die elektronischen Systeme und / oder Handelsplattformen des Unternehmens zuzugreifen und damit Aufträge für Transaktionen zu erteilen, um diese entweder zu kaufen oder zu kaufen über die Gesellschaft erhältliche Finanzinstrumente verkaufen. Darüber hinaus kann der Kunde über das Unternehmen auf der Handelsplattform des Unternehmens mit einem PC, Smartphone oder einem anderen ähnlichen Gerät handeln, das mit dem Internet verbunden ist. In diesem Zusammenhang versteht der Kunde, dass das Unternehmen nach eigenem Ermessen den Zugriff des Kunden auf die Systeme des Unternehmens kündigen kann, um sowohl die Interessen des Unternehmens als auch der Kunden zu schützen und die Effektivität und Effizienz der Systeme sicherzustellen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er die Zugangscodes an einem sicheren Ort verwahrt und nicht an Dritte weitergibt. Der Kunde wird nicht fortfahren und es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen, die möglicherweise den unregelmäßigen oder nicht autorisierten Zugriff oder die Nutzung der Handelsplattform ermöglichen. Der Kunde ist damit einverstanden, nicht zu versuchen, die Handelsplattform zu missbrauchen, um illegale Gewinne zu erzielen, oder um zu versuchen, Gewinne zu erzielen, indem er die Server-Latenz ausnutzt oder Praktiken wie Preismanipulation, Verzögerungshandel oder Zeitmanipulation anwendet. Der Kunde wird alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Zugangscodes geheim zu halten und nur ihm bekannt zu machen, und er haftet für alle Bestellungen, die das Unternehmen über sein Handelskonto unter seinen Zugangscodes erhält. Darüber hinaus gelten alle beim Unternehmen eingegangenen Bestellungen als vom Kunden eingegangen. In Fällen, in denen eine dritte Person als Bevollmächtigter beauftragt ist, im Namen des Kunden zu handeln, sollte das Unternehmen entsprechend informiert werden, und der Kunde ist für alle Bestellungen verantwortlich, die über und unter dem Kontopasswort des Bevollmächtigten erteilt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Konto zu überwachen und das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er darauf aufmerksam wird, dass seine Zugangscodes verloren gehen oder von einem nicht autorisierten Dritten verwendet werden. Der Kunde erklärt sich auch einverstanden, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis davon ...
ELEKTRONISCHER HANDEL. 7.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden Zugang ( durch Zugangscodes) zur Website des Unternehmens oder zu anderen elektronischen Kommunikationsmitteln im Internet (das elektronische System des Unternehmens) für die Durchführung Transaktionen oder Interaktionen mit dem Unternehmen zu gewähren. Das Verfahren zur Ausführung von Handelsgeschäften wird in diesem Absatz dieses Vertrages beschrieben.
ELEKTRONISCHER HANDEL. 10.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden Zugang ( durch Zugangscodes) zur Website des Unternehmens oder zu anderen elektronischen Kommunikationsmitteln im Internet (das elektronische System des Unternehmens) für die Durchführung Transaktionen oder Interaktionen mit dem Unternehmen zu gewähren. Das Verfahren zur Ausführung von Handelsgeschäften wird in diesem Absatz dieses Vertrages beschrieben. 10.2 Für die Durchführung von Wertpapiergeschäften erhält der Kunde Zugang zum elektronischen System des Unternehmens. Es ist dem Kunden nicht gestattet, das Zugangsrecht zum elektronischen System an Dritte zu übertragen. 10.3 Alle Rechte und Interessen und alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht des Unternehmens oder seiner Lieferanten und werden von dem Unternehmen unter Lizenz verwendet, und verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Unternehmens oder seiner Lieferanten. Der Kunde hat keinerlei Rechte oder Interessen an diesen geistigen Eigentumsrechten, mit Ausnahme des Rechts auf Zugang zu den elektronischen Systemen des Unternehmens und auf Nutzung der über die elektronischen Systeme des Unternehmens bereitgestellten Dienste. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, derartige Änderungen und/oder den Austausch aller oder eines Teils seiner elektronischen Systeme jederzeit und in jeder Weise, die es nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Kunden für angemessen hält, vorzunehmen. 10.4 Der Kunde hat das Recht, Daten aus dem elektronischen System (elektronische Materialien) herunterzuladen, welche für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Inhalt der elektronischen Materialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Der Verkäufer kann Produkte mittels Internet oder E-Mail anbieten. Für den Verkauf von Produkten, der unter Verwendung eines dieser Kommunikationsmittel zustande kommt, gelten die vorliegenden AGB und jede zusätz- liche Bestimmung, die auf der Internetseite des Verkäufers dargelegt wird. Der Käufer darf kein Passwort, keinen Zugangscode oder ähnlichen Berechtigungsnachweis, den der Verkäufer ihm übermittelt, weitergeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jeden solchen Berechtigungsnachweis vorübergehend außer Kraft zu setzen oder zu widerrufen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Sicherheit und Integrität seines Bestellvor- gangs zu sichern. Jede Information, die der Verkäufer über eine Internetseite oder über elektronische Kommunikationsmittel liefert, (i) unterliegt dem Vorbehalt der Berichtigung oder Änderung ohne Benachrichtigung und (ii) dient allein dazu, den Kauf und Verkauf der Produkte des Verkäufers betreffende Geschäfte zu erleichtern.
ELEKTRONISCHER HANDEL. Die Vertragsparteien anerkennen die wachsende Bedeutung des elektronischen Han- dels für den Handel zwischen ihnen. Um Bestimmungen dieses Abkommens zu Wa- ren- und Dienstleistungshandel zu fördern, verpflichten sich die Vertragsparteien, ihre Zusammenarbeit im Bereich des elektronischen Handels zu gegenseitigem Nutzen zu verstärken. Zu diesem Zweck haben die Vertragsparteien den Anwendungsbereich in Anhang I (Elektronischer Handel) festgelegt.
ELEKTRONISCHER HANDEL. 1. Mit Annahme dieses Vertrages erhält der Kunde das Recht, die Zugangscodes im elektronischen System der Gesellschaft und/oder auf der Handelsplattform zu erhalten, die dazu dienen, die Aufträge für online Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten über ein kompatibles Gerät wie PC, Tablet oder Smartphone zu platzieren. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Gesellschaft sich das Recht vorbehält, nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden zur Handelsplattform der Gesellschaft oder zu einem Teil davon zu blockieren, um einen effizienten und wirksamen Betrieb ihres Systems sowie den Schutz ihrer Interessen und Interessen ihrer Kunden zu gewährleisten. In solchen Fällen kann das Unternehmen einige oder alle Handelskonten schließen.