Common use of Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis Clause in Contracts

Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis bei Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision) und den Marktpreis bei ETFs (Verkaufskurs des Market-Makers ggf. abzgl. eines ETF-Transaktionsent- gelts) ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Maker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnen (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. Die Ab- rechnung der Fondsanteile bei Verkaufsaufträgen erfolgt gemäß der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmoda- litäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der Tag, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß un- terzeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht, sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online im Online-Banking). Sofern der Eingangstag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag.

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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis bei Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision) und den Marktpreis bei ETFs (Verkaufskurs des Market-Makers ggf, bzw. abzgl. eines ETF-Transaktionsent- geltsTransaktionsentgelte für ETFs, nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) für die jeweiligen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär Zwi- schenkommissionär und/oder der Market-Maker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnen abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich Ein- flussbereich der ebase. Die Ab- rechnung Abrechnung der Fondsanteile bei Verkaufsaufträgen Verkaufsaufträ- gen erfolgt gemäß der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeich- nis genannten Abrechnungsmoda- litätenAbrechnungsmodalitäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der Tag, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß un- terzeichnete unter- zeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht, sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online im Online-Banking). Sofern der Eingangstag Eingangs- tag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende fol- gende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung Aus- führung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genanntge- nannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis bei Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision) und den Marktpreis bei ETFs (Verkaufskurs des Market-Makers ggf. abzglzzgl. eines ETF-Transaktionsent- geltsVertriebsprovision bzw. zzgl. Transaktionsentgelte für ETFs nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) für die jeweiligen Fondsanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär Zwi- schenkommissionär und/oder der Market-Maker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnen abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich Ein- flussbereich der ebase. Die Ab- rechnung der Fondsanteile ebase behält sich das Recht vor, bei Verkaufsaufträgen erfolgt gemäß Käufen per Lastschrift, bei denen keine Bankverbindung auf dem Kaufauftrag angegeben ist bzw. kein Konto flex vor- handen bzw. kein Guthaben/dispositiver Saldo auf dem Konto flex vorhanden ist, oder der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmoda- litäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der Taggenann- te Mindestanlagebetrag unterschritten wird, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß un- terzeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht, sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online im Online-Banking). Sofern der Eingangstag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstagden Kaufauftrag nicht durchzufüh- ren.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen