Common use of Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis Clause in Contracts

Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis bei Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovision, nachfolgend „Anteilpreis“ ge- nannt) und den Marktpreis bei ETFs (Kaufkurs des Market-Makers ggf. zzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts) ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwal- tungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Maker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnen (Aus- führungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsge- schäft zugrunde liegende Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einfluss- bereich der ebase. Als Eingangstag für die Einzahlung per Überweisung auf das Treuhandkonto der ebase zählt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige auf dem Treuhandkonto der ebase (in Form des Kontoauszugs) unter Angabe der vollständigen Daten des Kunden bei der ebase eingeht. Sofern der Eingangstag kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag. Bei Einzahlungen per Überweisung auf das Treuhandkonto der ebase, die für einen Fonds erfolgen, der zum Zeitpunkt des Zahlungsein- gangs bereits geschlossen ist, wird der eingezahlte Betrag an den Auftraggeber zurücküberwiesen. Bei Kaufaufträgen per Lastschrifteinzug hat die ebase das Recht, bei der Bank des Zahlungspflichtigen eine Deckungsanfrage durchzuführen. Durch die An- frage bei der Bank des Zahlungspflichtigen kann es bei der Ausführung des Auftrags zu Verzögerungen bzw. einer Nichtausführung des Kaufauftrags bei der ebase kommen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei Käufen per Lastschrifteinzug, bei de- nen keine externe Bankverbindung auf dem Kaufauftrag angegeben ist bzw. kein Konto flex vorhanden ist bzw. kein Guthaben/dispositiver Saldo auf dem Konto flex vorhanden ist, oder der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Mindestanlagebetrag unterschritten wird, den Kau- fauftrag nicht durchzuführen.

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