Ausgabe. Deutsche Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon 000 0000-0 Durchwahl 069 9566-34497 Telefax 069 9566-709097-9000 Internet xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx Stand: 06.05.2024
Ausgabe. Deutsche Bundesbank Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon 000 0000-0 Durchwahl 000 0000-0000 Telefax 000 0000-0000 Internet xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx Stand: 01.02.2016 Vordr. 1010
Ausgabe. Deutsche Bundesbank Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon 000 0000-0 Durchwahl 000 0000-0000 Telefax 000 0000-0000 Internet xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx Stand: 21.11.2016
Ausgabe. Abonnementkarten werden in Teillieferungen rechtzeitig mit der Post verschickt. Der Abonnent ist verpflichtet, der Stadt werke Lübeck Mobil GmbH einen Wohnortwechsel unverzüg lich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Benach richtigung, so trägt er das Verlustrisiko aus dem Postversand.
Ausgabe. Alle Einzelfahrten, Anschlussfahrten, Hunde-/Fahrradkarten, Tages- und Gruppentageskarten sowie VMT- Hopper-Tickets werden – im Vorverkauf unentwertet, – im Fahrzeug entwertet ausgegeben. Alle 4-Fahrtenkarten werden – im Vorverkauf unentwertet, – im Fahrzeug, falls angeboten, entwertet (1. Abschnitt) ausgegeben. Alle Fahrausweise, die über die Vertriebswege HandyTicket und OnlineTicket ausgegeben werden, sind bereits entwertet. Die Berechtigung CityFlex 25 wird ausschließlich über den Vertriebsweg HandyTicket mit Angabe des Gültigkeitsbeginns und Gültigkeitsendes ausgegeben. Alle Zeitkarten und Xxxxxxx/Azubi-Zeitkarten werden mit Angabe des Gültigkeitsbeginns und Gültigkeits- endes ausgegeben. Die Ausgabe von Abokarten erfolgt je nach Verkehrsunternehmen als Chipkarte mit elektronischem Fahrausweis (eFAW) oder als Fahrausweis auf Papier. Für die Vertriebswege HandyTicket und OnlineTicket gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter und Kundenvertragspartner.
Ausgabe. Alle Einzelfahrten, Anschlussfahrten, Hunde-/Fahrradkarten, Tages- und Gruppentageskarten werden – im Vorverkauf unentwertet, – im Fahrzeug entwertet ausgegeben. Alle 4-Fahrtenkarten werden – im Vorverkauf unentwertet, – im Fahrzeug, falls angeboten, entwertet (1. Abschnitt) ausgegeben. Alle Fahrausweise, die über die Vertriebswege VMT-HandyTicket und OnlineTicket ausgegeben werden, sind bereits entwertet. Das VMT-Hopper-Ticket kann bis 30 Tage vor Gültigkeitsbeginn vordatiert werden und wird bereits entwertet ausgegeben. Alle Zeitkarten und Xxxxxxx-Azubi-Zeitkarten werden mit Angabe des Gültigkeitsbeginns und Gültigkeits- endes ausgegeben. Die Ausgabe von Abokarten erfolgt je nach Verkehrsunternehmen als Chipkarte mit elektronischem Fahrausweis (eFAW) oder als Fahrausweis auf Papier.
Ausgabe. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgerätes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Ausgabe. Apple iPad mit Zubehör
Ausgabe. Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermäch- tigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Ticket 65plus sind mittels eines Bestellscheins erhältlich bei - SWU KundenCenter traffiti, - RAB ServiceCenter Ulm.
Ausgabe. Die Ausgabe der tokenbasierten Schuldverschreibungen und der entsprechenden Anzahl an LSV1-Token erfolgt gegen Zahlung von Euro. Die Anzahl der ausgegebenen tokenbasierten Schuldverschreibungen entspricht der Anzahl der vom Gläubiger eingezahlten ganzen Euro. Ein Aufgeld (Agio) wird nicht erhoben. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere (tokenbasierte) Schuldverschreibungen mit gleicher oder anderer Ausstattung oder sonstige Schuld- und/oder Finanzierungstitel zu begeben. Ein Bezugsrecht der Gläubiger bei einer neuen Emission besteht nicht. Die LSV1-Token werden den Gläubigern nach Zahlung, erfolgreicher Identifizierung des Gläubigers (Absatz 2) und der Angabe eines kompatiblen digitalen Schließfachs (Absatz 3) zum Auszahlungstag zugeteilt.