Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl Musterklauseln

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1 Sollten die personenbezogenen Daten des Vertragspartners bei Amadeus durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx den Vertragspartner unverzüglich darüber zu informieren. Xxxxxxx wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Personen oder Hoheitsträgern unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung liegen.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 8.1. Sollten die Daten des Anwenders bei Celonis SE durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx SE den Anwender unverzüglich darüber zu informieren. Xxxxxxx SE wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Anwender als „Verantwortlichem“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 12.1 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das für Timify örtlich zuständige Gericht in München vereinbart.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. Sollten die personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle Dritten in diesem Zusammenhang unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den personenbezogenen Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO liegt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in elektronischer Form erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Vereinbarung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist Stuttgart Anhang 1: Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) / Sicherheitskonzept Folgende TOMs werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) ○ Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, durch Einsatz von Magnet- oder Chipkarten, physikalischen Schlüsseln, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen sowie teilweise Videoanlagen zur Außenhautsicherung ○ Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung durch verbindliche Regelungen für sichere Kennwörter mit implementierter Prüfung von Mindeststandards, verbindliche Regelungen sowie implementierten, automatischen Mechanismen zur Sperrung der Arbeitsplatzrechner, Verschlüsselung von Datenträgern ○ Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, durch festgelegte Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte inklusive deren Überprüfung. ○ Trennungskontrolle Daten für die Wartung werden getrennt von allen anderen Daten des Auftragnehmers sowie getrennt je Mandant verwaltet. Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO) ○ Weitergabekontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei ...
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. Sollten die Daten des Auftraggebers bei DHV durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder sonstige Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so wird DHV den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren. Ebenso wird DHV alle in diesem Zusammenhang Verantwortliche unverzüglich darüber informieren, dass Hoheit und Eigentum an den Daten des Auftraggebers ausschließlich bei diesem als Verantwortlichen i.S.d. DSGVO liegt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich etwaiger Zusicherungen seitens DHV, erfolgen schriftlich, was auch in Textform, auch elektronisch, erfolgen kann. DHV kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen unter Einhaltung einer angemessenen Vorlaufzeit ändern. Sollten Regelungen dieser Vereinbarung im Widerspruch zu Regelungen anderer zwischen dem Auftraggeber und DHV getroffenen Verträgen, z.B. Softwarewartungsvertrag stehen, so gehen die Regelungen der hier vorliegenden Vereinbarung denen der anderen Verträge vor. Sollten Regelungen dieser Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so soll an deren Stelle diejenige gültige, wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung dem Sinn und Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am meisten entspricht. Entsprechendes gilt für Lücken in dieser Vereinbarung. Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen bleibt davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Version: 1.0.0 vom 08.03.20 14:56:00 Die hier aufgeführten Subunternehmer können je nach im Hauptvertrag beauftragten Produkten oder Dienstleistungen ganz oder teilweise mit der Erbringung unterbeauftragt sein. Zweischneider GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxxx 00 - 17 00000 Xxxxxxxxx Betreuung der Software sowie die Server in Rechenzentrum. STRATO AG Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Hosting, Storage Xxxxxxx Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Hosting, Storage
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1. Sollten die Daten des Verantwortlichen bei EUROBASE durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefähr- det werden, so hat EUROBASE den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren. EUROBASE wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich bei dem Verantwortlichen als »verantwortlicher Stelle« im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. als »Verantwortlicher« im Sinne der Datenschutzgrund- verordnung liegen.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 9.1. Sollten die personenbezogenen Daten des Kunden beim Provider durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Provider den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Der Provider wird alle Dritten in diesem Zusammenhang unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den personenbezogenen Daten ausschließlich beim Kunden als »Verantwortlicher « im Sinne der DS-GVO liegt.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 15.1 Sollten die Daten der Schule beim Anbieter durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Anbieter die Schule unverzüglich darüber zu informieren. Der Anbieter wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich bei der Schule liegen.
Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 9.2.6.1. Sollten die Daten des Vereins bei der DFB GmbH durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maß- nahmen Dritter gefährdet werden, so hat die DFB GmbH den Verein unverzüglich dar- über zu informieren. Die DFB GmbH wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortli- chen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Verein als „verantwortlicher Stelle“ im Sinne des Bundesdaten- schutzgesetzes liegen.