Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen Musterklauseln

Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen. Der Ausgabebetrag für die Schuldverschreibungen entspricht 100 % des Nennbetrags, also EUR 1.000,00. Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen und der jährliche Zinssatz werden nach Ende des Angebotszeitraums auf der Grundlage abgegebener Umtauschaufträge sowie der im Rahmen der Mehrerwerbsoption, dem Öffentlichen Angebot und der Privatplatzierung erhaltener Zeich- nungsaufträge im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020,
Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen. Der Ausgabebetrag für die Schuldverschreibungen entspricht 100 % des Nennbetrags, also EUR 1.000,00. Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen wird nach Ende des Angebots- zeitraums auf der Grundlage der erhaltenen Zeichnungsaufträge aus dem Öffentlichen Angebot und der Privatplatzierung im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Dabei werden die Zeich- nungsaufträge des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktion und die Zeichnungsaufträge im Rahmen der Privatplatzierung in einem durch den Sole Lead Manager geführten Orderbuch zusam- mengefasst. Auf Basis dieses zusammengefassten Orderbuches wird der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen durch die Emittentin im eigenen Ermessen und in Absprache mit dem Sole Lead Manager festgelegt. Insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Zeichnungsaufträge aus der Privatplatzierung im Rahmen der Festlegung des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen werden dabei nicht nur quantitative Kriterien angewendet, sondern auch qualitative Kriterien. Zu diesen qualitativen Krite- rien zählen z.B. die Investorenqualität nach Einschätzung der Emittentin und des Sole Lead Manager und die Ordergröße der Zeichnungsaufträge.
Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen. Der Ausgabebetrag für die Schuldverschreibungen entspricht 100 % des Nennbetrags, also jeweils EUR 1.000,00. Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen wird voraussichtlich im Laufe des Angebotszeitraums, spätestens aber nach Ablauf des Angebotszeitraums auf der Grundlage der erhal- tenen Zeichnungsaufträge aus dem Öffentlichen Angebot und der Privatplatzierung im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Dabei werden die Zeichnungsaufträge des Öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität und die Zeichnungsaufträge im Rahmen der Privatplatzierung in ei- nem der durch die Joint Lead Manager geführten Orderbüchern zusammengefasst. Auf Basis dieser zusammengefassten Orderbücher werden der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen durch die Emittentin im eigenen Ermessen und in Absprache mit den Joint Lead Managern festgelegt, die je nach Nachfrage durch entsprechende Zuteilung im Rahmen der Privatplat- zierung das Zielvolumen auch überschreiten können. Die erhaltenen Zeichnungsangebote werden nach dem Volumen und der erwarteten Ausrichtung der betreffenden Anleger ausgewertet. Die Volumenfest- setzung erfolgt auf dieser Grundlage zum einen im Hinblick auf eine akzeptable Zinsbelastung für die Emittentin. Zum anderen wird berücksichtigt, ob der Zinssatz der Schuldverschreibungen und der Ge- samtnennbetrag angesichts der sich aus dem Orderbuch ergebenen Nachfrage nach den Schuldver- schreibungen der Emittentin vernünftigerweise die Aussicht auf eine stabile Entwicklung des Kurses der Schuldverschreibungen im Sekundärmarkt erwarten lassen. Dabei wird nicht nur der Zahl der zu einem bestimmten Zinssatz Schuldverschreibungen nachfragenden Anlegern Rechnung getragen. Vielmehr werden neben diesen quantitativen Kriterien auch qualitative Kriterien, insbesondere das Investoren- segment, der Investorensitz, die Ordergröße oder der Orderzeitpunkt der Zeichnungsaufträge sowie
Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen. Der Ausgabebetrag für die Schuldverschreibungen entspricht 100 % des Nennbetrags, also EUR 1.000,00. Für Zeichnungen ab dem 5. April 2024 fallen zusätzlich Stückzinsen an.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.