Warnhinweis zur Steuergesetzgebung Musterklauseln

Warnhinweis zur Steuergesetzgebung. Die Steuergesetzgebung des Mitgliedsstaates des Anlegers und die Steuergesetzgebung des Grün- dungsstaates der Emittentin können sich auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken. Die Schuld- verschreibungen ziehen keine für diese Art von Anlagen gedachte Steuerregelung nach sich.
Warnhinweis zur Steuergesetzgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedsstaats des Anlegers und des Gründungsstaats der Emittentin (Deutschland) auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken können. In Deutschland müssen Aktiengewinne und Dividenden – vorbehaltlich etwaiger Freibeträge – grund- sätzlich versteuert werden und zwar mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ge- gebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Anleger als Privatpersonen zahlen bei Aktiengewinnen und Divi- denden üblicherweise zwischen 26,38 % und 27,99 % Steuern. Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle einbehalten.
Warnhinweis zur Steuergesetzgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Steuergesetzgebung des Mitgliedstaats des Anlegers und des Gründungsstaats der Emittentin (Deutschland) auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken können.