STRATEGIE, LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND UNTERNEHMENSUMFELD Musterklauseln

STRATEGIE, LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND UNTERNEHMENSUMFELD. 17 IV.1. Angaben zur Emittentin 17 IV.1.1. Wesentliche Veränderungen in der Schulden- und Finanzstruktur der Emittentin 17 IV.1.2. Erwartete Finanzierung 17 IV.2. Überblick über die Geschäftstätigkeit der Emittentin 18 IV.2.1. Haupttätigkeitsbereiche 18 IV.2.2. Wichtigste Märkte 24 IV.3. Organisationsstruktur 26 IV.3.1. Diagramm der Organisationsstruktur 26 IV.3.2. Abhängigkeiten 27 IV.4. Trendinformationen 27 IV.5. Gewinnprognosen oder -schätzungen 27 V. RISIKOFAKTOREN 28 V.1. Einleitung Risikofaktoren 28 V.2. Emittentenbezogene Risiken 28 V.2.1. Risiken in Bezug auf Ertragslage 28 V.2.2. Risiken aufgrund der Struktur der Citrin-Gruppe einschl. Verwendung der Nettoemissionserlöse 30 V.2.3. Finanzierungsrisiken 31 V.2.4. Risiken im Zusammenhang mit Personen und der internen Organisation 32 V.2.5. Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb 33 V.2.6. Die Emittentin könnte Nachhaltigkeitsanforderungen nicht einhalten. 34 V.3. Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen und das öffentliche Angebot 34 V.3.1. Risiken im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen 34 V.3.2. Risiken in Bezug auf das öffentliche Angebot 35
STRATEGIE, LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND UNTERNEHMENSUMFELD. 16 V. RISIKOFAKTOREN 33

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.