Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages zzgl. des Ausgabeaufschlages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei mindestens 10.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt) betragen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 % des Zeichnungsbetrages. Dabei steht es der Verwaltungs- gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berech- nen, was den Ausgabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und wird zur (teilweisen) Begleichung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag Nominal- betrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungsbetra- ges zzgl. des Ausgabeaufschlages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei mindestens 10.000 EUR (nachfolgend „MindesteinlageMindest- einlage“ genannt) betragen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigtberechtigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages Ausgabeaufschlages, der bei einem von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrag i. H. v. ■ 10.000 EUR und mehr bis zu 5 % (Anteilklasse A), ■ 200.000 EUR und mehr bis zu 2,5 % (Anteilklasse B) und ■ 1.000.000 EUR oder mehr bis zu 1 % (Anteilklasse C) des Zeichnungsbetrages beträgt, ergibt sich ein Ausgabe- preis i. H. v. bis zu 5 ■ 105 %, ■ 102,5 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 und ■ 101 % des Zeichnungsbetrages. Dabei steht es der Verwaltungs- gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag Ausgabeaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und wird zur (teilweisen) Begleichung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung Eigenkapital- vermittlungsvergütung verwandt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag Nominal- betrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungsbetra- ges zzgl. des AusgabeaufschlagesAusgabeaufschlages von maximal 5 % des Zeichnungsbetrages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei mindestens 10.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt“) betragenbetra- gen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des maximalen einmaligen Ausgabeaufschlages i. H. v. bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 % des Zeichnungsbetrages. Dabei Dieser Ausgabepreis ist für den Zeitraum der Platzierung fest berechnet. Es steht es der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft im Ein- zelfall frei, die Mindesteinlage herabzusetzen und einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis Aus- gabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und Ausgabeaufschlag wird zur (teilweisen) Begleichung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandtEigenkapitalvermitt- lungsgebühr verwandt und an den jeweiligen Vermittler der Beteiligung des Anlegers gezahlt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile des jeweiligen Anteils ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungs- betrages zzgl. des AusgabeaufschlagesAusgabeaufschlages von maximal 2 % des Zeichnungsbetrages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei hier- bei mindestens 10.000 200.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt“) betragen. Höhere Höhe- re Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages maximalen einmaligen Ausgabeauf- schlages i. H. v. bis zu 5 2 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 102 % des Zeichnungsbetrages. Dabei Dieser Ausgabepreis ist für den Zeitraum der Platzierung fest berechnet. Es steht es der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft auf Basis des Bestellungsvertrages im Einzelfall frei, die Mindesteinlage herabzusetzen und einen niedrigeren Ausgabeaufschlag Ausgabe- aufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und Ausgabeaufschlag wird zur (teilweisen) Begleichung Beglei- chung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandtEigenkapitalvermittlungsgebühr verwandt und an den Vermittler der Beteiligung des jeweiligen Anlegers gezahlt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile des jeweiligen Anteils ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungs- betrages zzgl. des AusgabeaufschlagesAusgabeaufschlages von maximal 5 % des Zeichnungsbetrages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei hier- bei mindestens 10.000 20.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt“) betragen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages maximalen einmaligen Ausgabeauf- schlages i. H. v. bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 % des Zeichnungsbetrages. Dabei Dieser Ausgabepreis ist für den Zeitraum der Platzierung fest berechnet. Es steht es der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft auf Basis des Bestellungsvertrages im Einzelfall frei, die Mindesteinlage herabzusetzen und einen niedrigeren Ausgabeaufschlag Ausgabe- aufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und Ausgabeaufschlag wird zur (teilweisen) Begleichung Beglei- chung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandtEigenkapitalvermittlungsgebühr verwandt und an den Vermittler der Beteiligung des jeweiligen Anlegers gezahlt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile des jeweiligen Anteils ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungs- betrages zzgl. des AusgabeaufschlagesAusgabeaufschlags von maximal 5 % des Zeichnungsbetrages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei mindestens 10.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt“) betragen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages maximalen einmaligen Ausgabeauf- schlags i. H. v. bis zu 5 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 % des Zeichnungsbetrages. Dabei Dieser Ausgabepreis ist für den Zeitraum der Platzierung fest berechnet. Es steht es der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft im Einzelfall frei, die Mindesteinlage herabzusetzen und einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis Aus- gabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und Ausgabeaufschlag wird zur (teilweisen) Begleichung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandtEigenkapitalvermittlungsvergü- tung verwandt und an den Vermittler der Beteiligung des jewei- ligen Anlegers gezahlt.
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Ausgabepreis. Der Ausgabepreis der Anteile des jeweiligen Anteils ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungs- betrages zzgl. des AusgabeaufschlagesAusgabeaufschlags von maximal 3 % des Zeichnungsbetrages. Der Zeichnungsbetrag eines beitretenden Anlegers muss hierbei mindestens 10.000 100.000 EUR (nachfolgend „Mindesteinlage“ genannt“) betragen. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Verwaltungsgesellschaft ist nach freiem Ermessen berech- tigt, die Mindesteinlage im Einzelfall herabzusetzen. Unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages maximalen einmaligen Ausgabeauf- schlags i. H. v. bis zu 5 3 % des Zeichnungsbetrages ergibt sich ein Ausgabepreis i. H. v. bis zu 105 103 % des Zeichnungsbetrages. Dabei Dieser Ausgabepreis ist für den Zeitraum der Platzierung fest berechnet. Es steht es der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesell- schaft im Einzelfall frei, die Mindesteinlage herabzusetzen und einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berech- nenberechnen, was den Ausgabepreis Aus- gabepreis entsprechend reduziert. Der Ausga- beaufschlag geht in das Gesellschaftsvermögen ein und Ausgabeaufschlag wird zur (teilweisen) Begleichung der Eigenkapitalvermittlungsvergütung verwandtEigenkapitalvermittlungsvergü- tung verwandt und an den Vermittler der Beteiligung des jewei- ligen Anlegers gezahlt.
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