Fusion. Die übernehmende Partei übernimmt durch Absorptionsfusion die übertragende Partei. Durch diese Fusion wird die übertragende Partei aufgelöst und sämtliche ihrer Aktiven und Passiven gehen durch Universalsukzession auf die übernehmende Partei über. Die übertragende Gesellschaft wird mit der Eintragung der Fusion im Handelsregister gelöscht.
Fusion. Im Falle einer Fusion des Versicherungsnehmers besteht Ver- sicherungsschutz für alle bis dahin Versicherten bis zum Ende des Versicherungsjahres. Die Regelung der Nachmeldefrist bleibt unberührt. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial- Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be- reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be- triebes besteht.
Fusion. Merger
(a) Merger Act in accordance with the terms set forth in this Merger Agreement (merger by absorption between two stock corporations) (the Merger) such that all of the assets and liabilities (debt) of the Transferring Company will be transferred to the Surviving Company in accordance with this Merger Agreement and the Merger Act. Upon the merger of the assets and the liabilities (debt) into the Surviving Company and effectiveness of the Merger, the Transferring Company shall be dissolved without liquidation and deleted from the Commercial Register. Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der Übertragenden Gesellschaft werden mit der Rechtswirksamkeit der Fusion, d.h. mit der Eintragung der Fusion in das Handelsregister, kraft Universalsukzession (von Gesetzes wegen) Aktiven und Verbindlichkeiten der Übernehmenden Gesellschaft. Per 30. September 2017, dem Stichdatum der als Anhang 2.1 beigefügten geprüften Fusionsbilanz (geprüfte handelsrechtliche Zwischenbilanz) der Übertragenden Gesellschaft, belaufen sich die Aktiven der Übertragenden Gesellschaft auf CHF 109‘120‘542 und die Verbindlichkeiten (Schulden) auf CHF 12‘862‘063, was einem Aktivenüberschuss von CHF 96‘258‘479 entspricht. Sämtliche bis zur Rechtswirksamkeit der Fusion (d.h. Eintragung der Fusion im Handelsregister) von der Übertragenden Gesellschaft vorgenommenen Handlungen gelten als für Rechnung der Übertragenden Gesellschaft vorgenommen. All assets and liabilities (debt) of the Transferring Company shall, by operation of law (universal succession), become the assets and liabilities (debt) of the Surviving Company as of the effectiveness of the Merger, i.e. upon registration of the Merger in the Commercial Register. As of 30 September 2017, the record date of the audited merger balance sheet set forth in Annex 2.1 (audited interim balance sheet), the assets of the Transferring Company amount to CHF 109,120,542 and the liabilities (debt) to CHF 12,862,063, corresponding to a surplus of assets of CHF 96,258,479. All actions taken by the Transferring Company until the Merger becoming effective (i.e. with effect as of the registration of the Merger in the commercial register) are deemed to have been taken for the account of the Transferring Company. Die Übernehmende Gesellschaft wird mit Wirksamwerden der Fusion ein Aktienkapital von CHF 122‘347.76 aufweisen, eingeteilt in 6‘117‘388 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.02. Es ist indes zu beachten, dass sich die in diesem Fusionsvertr...
Fusion. Der Verein Spitex Aare-Nord-SO und der Spitexverein Bucheggberg schliessen sich zum neuen Verein Spitex Aare zusammen (Kombinationsfusion). Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten des Vereins Spitex Aare-Nord-SO und des Spitexvereins Bucheggberg gehen durch Universalsukzession auf den neuen Verein Spitex Aare über.
Fusion. Fusioniert eine versicherte Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen in der Weise, dass das versi- cherte Unternehmen von einem anderen absorbiert wird, so erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die vor der Absorption begangen wurden.
Fusion. Der Verband Familien- und Mütterberatung im Bezirk Bucheggberg und der Zweckverband für die Familien- und Mütterberatung im Bezirk Wasseramt schliessen sich zum neuen Zweckverband Familien, Mütter- und Väterberatung Bucheggberg-Wasseramt (FMV-BW) zusammen (Kombinationsfusion). Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der beiden Kör- perschaften gehen durch Universalsukzession auf den neuen Zweckverband über.
Fusion. Die Tourismusverbände Lienz, Hochpustertal und Hohe Tauern fusionieren mit 1.1.2008 zum
Fusion. Die Fusion wird auf den 1. September 2008 vollzogen. Nach der Fusion besteht nur noch der Verein Kultur Marabu Gelterkinden. Der Kulturverein Gelterkinden wird aufgelöst. Der Trägerverein Marabu Gelterkinden wird in Kultur Marabu Gelterkinden umbenannt. Sämtliche Aktiven und Passiven von dem Kulturverein Gelterkinden gehen per 1. September 2008 auf den Verein Kultur Marabu Gelterkinden über. Zu diesem Zweck erstellt der Kulturverein einen Abschluss per 31. August 2008, welcher als Grundlage für die Fusion gilt.
Fusion. Ebenso stellt die Verschmelzung von zwei Unternehmen („Fusion“) zu einem neuen Unternehmen oder der Erwerb eines Unternehmens zum Zweck der Übernahme durch das erwerbende Unternehmen einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge dar. Wird das Unternehmen, zu dem die Marke gehört, in seiner Gesamtheit übertragen, so wird davon ausgegangen, dass die Übertragung die Unionsmarke erfasst, es sei denn, dass im Einklang mit dem auf den Rechtsübergang anzuwendenden Recht etwas anderes vereinbart wurde oder eindeutig aus den Umständen hervorgeht.
Fusion. Der Turnverein Schattdorf übernimmt durch Absorptionsfusion den Damenturnverein Schattdorf. Durch diese Fusion wird der Damenturnverein Schattdorf aufgelöst und sämtliche Aktiven und Passi- ven des Damenturnvereins Schattdorf gehen durch Universalsukzession auf den Turnverein Schatt- dorf über.