Ausgangslage und Hintergrund Musterklauseln

Ausgangslage und Hintergrund. Mit der Neuregelung der Ausbildung für den Beruf der Altenpflegerin (AltPflG und AltPflAPrV) sind die ausbildenden Einrichtungen verpflichtet, die praktische Ausbildung der Altenpflegeschülerinnen ord- nungsgemäß durchzuführen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft (Praxisanleiterin) sicher gestellt wird (§ 2 Abs. 1 u. 2 AltPflAPrV). Das Land NRW hat in seinem aktuell erstellten Handlungsleitfaden (MAGS NRW 2006: 8f) die im Bundesgesetz vorge- geben Richtlinien konkretisiert und empfiehlt: Geeignet (Anmerk.: als Praxisanleitung) ist • eine Altenpflegerin oder ein Altenpfleger oder • eine Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. ein Gesundheits- und Krankenpfleger mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege und der Fähigkeit zur Praxisanleitung, die in der Regel durch eine berufspädagogische Fortbildung oder Weiterbildung entsprechend einem NRW-Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege nach- gewiesen wird. Aufgabe der Praxisanleitung ist es, im Zusammenspiel mit dem Fachseminar für Al- tenpflege die Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heran- zuführen. Eine Entlastung der Praxisanleitung von weiteren Aufgaben - der Zahl der angeleiteten Auszubilden- den entsprechend - gewährleistet eine angemessene Betreuung der Auszubildenden. Eine zu benennende Vertretung der Praxisanleitung übernimmt die Anleitung bei Abwesenheit der bestellten Praxisanleitung. Die Notwendigkeit der berufspädagogischen Qualifizierung von Pflegefachkräften zu Praxisanleiterin ist also ebenso unumstritten wie die Notwendigkeit den Prozess der „Pädagogisierung des Arbeitsplatzes“ einzuleiten bzw. fortzuführen. Eine qualifizierte Praxisanleitung für Auszubildende in der Altenpflege und für Weiterbildungsteilnehmerinnen (zur Praxisanleiterin) sollte nur durch staatlich anerkannte Pflege- fachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege und berufspädagogischer Weiterbildung zur Praxisanleitung erfolgen. Der Didaktik der Pflegeausbildung entsprechend soll diese Weiterbildung in den Pflegeberufen handlungsorientiert ausgerichtet sein und den Prinzipien der Er- wachsenenbildung gerecht werden (§ 2 Abs. 2 AltPflAPrV). Die Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege soll - die Bedeutung der Praxisanleitung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung deutlich hervorheben, - kontinuierlich den aktuellen En...
Ausgangslage und Hintergrund. Um die Vielfalt, die Solidarität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken, wie es das Raumkonzept Schweiz vorsieht, braucht es innovative Ansätze, die die interdisziplinäre Zusammenarbeit begünstigen. Die Modellvorhaben für eine nachhaltige Raumentwicklung stellen Laboratorien dar und erlauben es, neue Methoden, Ansätze und Verfahren zu erproben. Am Programm «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung» sind acht Bundesämter beteiligt: das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) als federführendes Amt, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Sport (BASPO). Für diese vierte Generation von Modellvorhaben hat der Bund fünf Themenschwerpunkte festgelegt: • Digitalisierung für die Grundversorgung nutzen • Integrale Entwicklungsstrategien fördern • Landschaft ist mehr wert • Siedlungen, die kurze Wege, Bewegung und Begegnung fördern • Demographischer Wandel: Wohn- und Lebensraum für morgen gestalten Das Projekt „Modellvorhaben „Grünes Band“ um die Agglomeration Bern“ wird im Rahmen des Themenschwerpunktes „Integrale Entwicklungsstrategien fördern“ umgesetzt. Als themenverantwortliches Amt fungiert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und stellt dabei den Austausch der an einem Themenschwerpunkt beteiligten Projekte sicher. Des Weiteren sind das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Themenschwerpunkt beteiligt (siehe auch Organigramm). Die Projektbegleitung wird durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sichergestellt. Das ARE koordiniert das gesamte Programm Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2020–2024. Das Programm baut auf den massgebenden öffentlichen Politiken der Raumentwicklung, wie u.a. der Agglomerationspolitik und Politik der ländlichen Räume und Berggebiete auf. Als Grundlage dient insbesondere das Raumkonzept Schweiz, welches Ende 2012 vom Bundesrat, von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), vom Schweizerischen Städteverband (SSV) und vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) verabschiedet wurde. Das Raumkonzept Schweiz nennt die übergeordneten Ziele und die Strategien, nach denen sich alle drei staatlichen Ebenen bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten zu richten haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.