Ausgangszollansätze. 1. Für jedes Erzeugnis entspricht der Ausgangszollansatz, auf den die in den An- hängen IV, V und VI aufgeführten schrittweisen Reduktionen anzuwenden sind, dem am 1. Januar 2005 angewendeten Ansatz des meistbegünstigten Landes (nach- folgend als «MFN» bezeichnet). 2. Reduziert eine Vertragspartei ihre MFN-Zollansätze für ein oder mehrere Er- zeugnisse, die unter dieses Abkommen fallen, so finden die so gesenkten Zollansätze so lange Anwendung, als sie unter den gemäss den Anhängen IV, V und VI berech- neten Zollansätzen liegen. Während der Anwendung reduzierter MFN-Zollansätze halten die Vertragsparteien auf Antrag Konsultationen mit dem Ziel ab, die schritt- weisen Reduktionen auf der Grundlage der reduzierten MFN-Zollansätze weiterzu- führen. 3. Die gemäss den Anhängen IV, V und VI berechneten gesenkten Zollansätze werden auf die erste Dezimalstelle gerundet.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Ausgangszollansätze. 1. Für jedes Erzeugnis entspricht der Ausgangszollansatz, auf den die in den An- hängen Anhängen IV, V und VI aufgeführten schrittweisen Reduktionen anzuwenden sind, dem am 1. Januar 2005 angewendeten Ansatz des meistbegünstigten Landes (nach- folgend nachfolgend als «MFN» bezeichnet).
2. Reduziert eine Vertragspartei ihre MFN-Zollansätze für ein oder mehrere Er- zeugnisseErzeugnisse, die unter dieses Abkommen fallen, so finden die so gesenkten Zollansätze Zollansätze so lange Anwendung, als sie unter den gemäss den Anhängen IV, V und VI berech- neten berechneten Zollansätzen liegen. Während der Anwendung reduzierter MFN-Zollansätze halten die Vertragsparteien auf Antrag Konsultationen mit dem Ziel ab, die schritt- weisen schrittweisen Reduktionen auf der Grundlage der reduzierten MFN-Zollansätze weiterzu- führenweiterzuführen.
3. Die gemäss den Anhängen IV, V und VI berechneten gesenkten Zollansätze werden auf die erste Dezimalstelle gerundet.
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