Ausgefallene Stunden Musterklauseln

Ausgefallene Stunden. Kann ein Teilnehmer zu einer Gruppenstunde nicht erscheinen (auch bei Krankheit), kann er einen adäquaten Ersatzspieler benennen, der im Vorfeld vom Trainer genehmigt werden muss. Der Anspruch der Tennisschule auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Ein Anspruch auf Nachholung der Stunde besteht nicht. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden und werden nicht nachgeholt. Bei Absagen bis zu 24 Stunden vor dem Trainingstermin bleibt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt erhalten. Es besteht natürlich die Möglichkeit einen Ersatzspieler zu benennen. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Tennis- schule vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison ab einem Zeitraum von vier Wochen (Vorlage eines ärztlichen Attests) ausfallen, behält sich die Tennisschule das Recht den Trainingsvertrag still zu legen. Es besteht kein Anspruch gegenüber der Tennis- schule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten (z.B. bei Krankheit des Trainers) werden nicht berechnet.
Ausgefallene Stunden. Versäumte Stunden im Rahmen eines Gruppentrainings können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Steigt ein Spieler im Laufe einer Trainingsperiode aus einem Gruppentraining aus, so kann hierfür keine Gutschrift bzw. eine Retourzahlung gewährt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Falle einer längerfristigen Verletzung eines Gruppenteilnehmers wird mit TAAB-Tennis eine einvernehmliche Lösung gefunden. Trainingseinheiten jeder Art, welche von TAAB-Tennis abgesagt wurden, werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
Ausgefallene Stunden. Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Sofern vereinbarte Einzeltrainingstermine vom Kunden der Tennisschule nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin unterrichten. Die Trainer werden die abgesagte Trainingseinheit dann zu einem anderen Zeitpunkt nachspielen. Vom Kunden mehr als zweimal 48 Stunden vorher oder kurzfristig abgesagte Termine werden nicht nachgeholt. Die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.
Ausgefallene Stunden. Einzeltraining
Ausgefallene Stunden. Im Rahmen des Jugend-, Mannschafts – oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Sofern vereinbarte Trainingstermine bzgl. Einzeltrainings nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die PTA unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin unterrichten. Falls die Stunde weiterverkauft werden kann, wird die Stunde gutgeschrieben. Andernfalls entfällt die Leistungs- verpflichtung der PTA, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei leichtem Niesel Regen finden die Trainingsstunden statt. Ab 30 gehaltenen Minuten Training zählt eine Stunde als gehalten. Das Jugendtraining findet auf jeden Fall statt. Bei unbespielbaren Plätzen wird Konditionstraining oder Videoanalyse/Taktiktraining durchgeführt. Trainingseinheiten, die von den Trainern abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen. Alternativ werden 3 fixe Nachholtermine für durch Verhinderung des Trainers bei Jugendstunden ausgefallene Stunden pro Jahr angeboten. Dort können durch die PTA Spieler aus verschiedenen Gruppen zusammengelegt werden. Auch können die Gruppengrößen differenzieren. Die Nachholtermine werden zu Beginn der Xxxxxx- und Wintersaison bekanntgegeben. Falls es dem Trainer nicht möglich ist das Training nachzuholen, werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

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  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 2 / Ausfertigung für Ausbildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen