Ausgleichsregelung Musterklauseln

Ausgleichsregelung. Wenn ein Zahlungsauftrag aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 nicht am Geschäftstag seiner Annahme abgewickelt werden kann, bietet die Bank den betreffenden direkten Teilnehmern Ausgleichszahlungen gemäß dem in Anlage II dargelegten besonderen Verfahren an.
Ausgleichsregelung. Wenn aufgrund einer technischen Störung entweder der SSP oder der T2S-Plattform über Nacht ein Guthaben auf einem T2S-Geldkonto verbleibt, bietet die Bank den betreffenden Teilnehmern Aus- gleichszahlungen gemäß dem in Anlage II dargelegten besonderen Verfahren an.
Ausgleichsregelung. 1Maßgeblich für die dem Krankenhaus zustehenden Erlöse aus den DRG- Fallpauschalen nach Anlage 2 ist die Anzahl der tatsächlich erbrachten Leistungen im jeweiligen Vereinbarungszeitraum. 2Sofern sich auf Grundlage der erbrachten Leistungen im Vereinbarungszeitraum (Istfallzahl) für die DRG-Fallpauschalen nach Anlage 2 eine von der Abrechnung abweichende Einstufung in eine andere Bewer- tungsrelation ergibt, wird die sich ergebende Erlösdifferenz im nächstmöglichen Ver- einbarungszeitraum vollständig ausgeglichen. 3Im Rahmen der Berechnung der Er- lösausgleiche nach § 4 Absatz 3 KHEntgG ist im jeweiligen Vereinbarungszeitraum bei der Ermittlung der Erlöse für DRG-Fallpauschalen nach Anlage 2 jeweils die Be- wertungsrelation heranzuziehen, die gemäß Satz 1 maßgeblich ist. 4Dies gilt sowohl für die Vereinbarungsdaten als auch für die Istdaten.
Ausgleichsregelung. Wenn aufgrund einer technischen Störung entweder der SSP oder der T2S-Plattform über Nacht ein Guthaben auf einem T2S-Geldkonto verbleibt, bietet die OeNB den betreffenden Teilnehmern Ausgleichszahlungen gemäß dem in Anlage II dargelegten besonderen Verfahren an.
Ausgleichsregelung a) Sofern sich aus der Zahlung der Gesamtvergütung und der Honorarverteilung ein Defizit im Quartal I/2011 hin- sichtlich der Leistungen ergibt, für die Vergütungsober- grenzen gemäß Abs. 2 gebildet werden, wird dieses zu gleichen Teilen in den Quartalen II/2011 bis IV/2011 durch Vortrag bei Bildung der Vergütungsobergrenzen ausgeglichen. b) Sofern sich in den einzelnen Abrechnungsquartalen des Jahres 2011 innerhalb der jeweils eigenständigen Ver- gütungsobergrenzen Unterschreitungen ergeben, wer- den die Differenzbeträge in das jeweilige Folgequartal des Jahres 2011 fortgeschrieben und erhöhen die Ver- gütungsobergrenze für die betreffenden Leistungen in dem jeweiligen Folgequartal. Für nachfolgende Arztgruppen werden RLV und/oder QZV ge- mäß Beschluss Teil F, Abschnitt I., Ziffer 2.1 ermittelt und fest- gesetzt: Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem haus- ärztlichen Versorgungsbereich angehören Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Fachärzte für Anästhesiologie Fachärzte für Augenheilkunde Fachärzte für Chirurgie, Kinderchirurgie, Plastische Chirurgie, Herz- und Neurochirurgie und Gefäßchirurgie Fachärzte für Frauenheilkunde Fachärzte für Frauenheilkunde mit fakultativer WB Endokrino- logie und Reproduktionsmedizin Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die dem fach- ärztlichen Versorgungsbereich angehören Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämato-/Onkologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Nephrologie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Fachärzte für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie Fachärzte für Nervenheilkunde Fachärzte für Neurologie Fachärzte für Nuklearmedizin Fachärzte für Orthopädie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie Fachärzte für Diagnostische Radiologie Fachärzte für Urologie Bildung der Regelleistungsvol...

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt empfohlene Schulungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumentationen hintereinander nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt vereinbarten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können auch Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hier- durch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturiertes Behandlungsprogramm Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease- Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv bera- ten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krankheit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele bei chronischen Erkrankungen sind: Diabetes Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Asthma und COPD Vermeidung von – typischen Symptomen wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen – Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenver- sagen und Erblindung nach sich ziehen können – von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß- Syndrom – Nebenwirkungen der The- rapie (z. B. Unterzuckerung) Senkung Ihres Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos Senkung des Risikos eines Herzinfarkts und Vermeidung weiterer Herzbeschwerden Erhaltung Ihrer Belastungs- fähigkeit. Vermeidung/Reduktion von – akuten und chronischen Beeinträchtigungen wie z. B. Asth- ma-Anfälle, akute Verschlimmerungen (z. B. durch Infekte) – krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung bei Kindern/ Jugendlichen (bei Asthma) – krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der körperlichen und sozialen Aktivitäten im Alltag sowie des Voranschreitens der Krankheit – unerwünschten Wirkungen der Therapie Normalisierung (nur bei Asthma) bzw. Anstreben der best- möglichen Lungenfunktion und Verminderung der bronchialen Hyperreagibilität Reduktion der Sterblichkeit Bitte beachten Sie, dass in den Tabellen jeweils Informationen zu allen internistischen Erkrankungen aufgeführt sind, zu denen wir strukturierte Behandlungsprogramme anbieten. Vermutlich haben Sie nur eine oder zwei dieser aufgeführten Erkrankungen. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostruk- turausgleichsverordnung (RSAV) festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungs- programme im gesetzlichen Auftrag gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung 03.12.2012 Indikationsübergreifend Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören z. B. folgende Arzneimittel: Diabetes Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Asthma COPD – Insulin – Metformin und Glibenclamid (Diabetes melli- tus Typ 2) bei hohem Blutdruck: Diuretika, Beta- blocker, ACE- Hemmer – Statine (zur Senkung der Blutfettwerte) – Betablocker, evtl. mit Nitraten, Kalzi- umantagonisten – ACE-Hemmer (bei Herzschwäche, hohem Blutdruck, und nach Infarkt) – Statine (zur Senkung der Blutfettwerte) – Mittel zur Beein- flussung der Blut- gerinnung (z. B. ASS) Medikamente zur Dauertherapie: – Glukokortikosteroide (zum Inhalieren) – lang wirksame Beta-2- Sympathomimetika (zum Inhalieren) im Bedarfsfall zusätzlich Medikamente der Bedarfstherapie (werden nur dann eingenommen, wenn Beschwerden bestehen oder aufgrund der Umstände zu erwarten sind): – schnell wirksame Beta-2-Sympatho- mimetika (bevorzugt inhalativ) – kurz wirksame Anticholinergika (5- bis 17-Jährige) Medikamente zur Dauertherapie vorwie- gend: – lang wirksame Beta-2-Sympathomimetika – lang wirksame Anticholinergika im Bedarfsfall zusätzlich (werden nur dann eingenommen, wenn Beschwerden bestehen oder aufgrund der Umstände zu erwarten sind): – kurz wirksame Beta-2-Sympathomimetika (Fenoterol, Salbutamol, Terbutalin) – kurz wirksame Anticholinergika – eine Kombination aus kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetika und Anticholin- ergika Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass dieser Arzt selbst am Programm teilnimmt. Wenn Sie mehrere chronische Krankheiten (z. B. Asthma bronchiale und Diabetes melli- tus) haben, können Sie auch an mehreren Programmen gleichzeitig teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Behandlungsverlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob und welche Spezialisten hinzugezogen werden sollen (z. B. zur regelmäßigen Augenkontrolle bei Diabetes mellitus). Er übernimmt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass diese reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten. Dokumentationen verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Behandlung Im Rahmen des Behandlungsprogramms erstellt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig eine ausführliche Dokumentation mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten. Von jeder Dokumentation erhalten Sie zu Ihrer Information einen Ausdruck. Eine ausführliche Information über die Weitergabe und den Schutz Ihrer Daten erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmeerklärung („Information zum Datenschutz“). Sofern Sie an einem Programm außerhalb der Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse teilnehmen wollen, z. B. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt, erfolgt die Betreuung gegebenenfalls durch eine regionale Krankenkasse.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Schulungen 20 Schulung, Information der Ärzte (1) Die Krankenkassen und die KVWL informieren die teilnahmeberechtigten koordinierenden Ärzte sowie die Fachärzte richtlinienkonform über Ziele und Inhalte der DMP Asthma bronchiale/COPD. Hierbei werden auch die vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Ärzte erhalten hierzu umfangreiche tagesaktuelle Informationen über die Internetseiten der KVWL. (2) Die Schulungen der teilnahmeberechtigten Ärzte dienen der Erreichung der vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Management- komponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Partner dieser Vereinbarung definieren zudem bedarfsorientiert Anforderungen an eine für die DMP relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. (3) Die in den Anlagen 1 und 2 (Strukturqualität) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVWL nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie nach § 10 dieser Vereinbarung einzubeziehen. (4) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Ärzte vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. (5) Eine Information über die zur Verfügung stehenden Tabakentwöhnungsprogramme erhalten die Ärzte über die Internet-Seiten der jeweiligen Krankenkasse. (1) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des DMP sowie die mit der Teilnahme verbundene Verarbeitung sowie Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten, insbesondere durch die Patienteninformation nach Anlage 13 / 14a bzw. 14b. Hierbei werden auch die vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Grundsätzlich erhält jeder teilnehmende Versicherte Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm nach Anlage