Common use of Auskünfte und Nachweise Clause in Contracts

Auskünfte und Nachweise. Auf unser Verlangen haben Sie uns alle Auskünfte zu erteilen und alle Nachweise zu erbringen, die für die Feststellung des Versiche- rungsfalles und des Umfanges unserer Leistungspflicht erforder- lich sind. Sie haben uns stets sämtliche Belege mit Erstattungsvermerk der GKV oder eines anderen Kostenträgers vorzulegen. Aus den Belegen müssen sich Vor- und Zuname der versicherten Person, die Behandlungsdaten, die durchgeführten Leistungen sowie die Höhe der Vorleistung ergeben. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn alle von uns gefor- derten Nachweise erbracht sind. Die Nachweise können uns sowohl elektronisch übermittelt als auch im Original vorgelegt werden. Die Belege gehen in unser Eigentum über.

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