Auszahlung der Leistungen. Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Leistung aus dem Vertrag erhalten möchten?
Auszahlung der Leistungen. 13 Beginn der Rentenzahlungen und Zahlungsweise § 14 Ende der Rentenzahlung
Auszahlung der Leistungen. 4.1 Die EUROPA Versicherung ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihr geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum der EUROPA Versicherung.
Auszahlung der Leistungen. Die Gesellschaft zahlt die Versicherungsleistungen gegen eine Abfindungserklärung an den Bezugsberechtigten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller Unterlagen aus, die für die Auszahlung der Leistungen benötigt werden.
Auszahlung der Leistungen. 18.1 Die Renten werden in monatlichen, vorschüssigen Teilbeträgen ausgerichtet; ausgenommen sind die Ren- ten der berechtigten geschiedenen Ehegatten aus Vorsorgeausgleich an deren Vorsorge- oder Freizügig- keitseinrichtung: Diese werden einmal jährlich, bis zum 15. Dezember des betreffenden Jahres, übertra- gen. Für denjenigen Monat, in dem der Rentenanspruch erlischt, wird die volle Rente ausbezahlt. Beim Tod eines Xxxxxxxxxxxxxxxxx erlischt der Anspruch auf die Rente erst zwei Monate nach dem Todesmonat.
Auszahlung der Leistungen. 19.Wohneigentumsförderung
Auszahlung der Leistungen. Die Gesellschaft zahlt die fällig gewordenen Tagessätze innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt sämtlicher Belege aus, die für die Auszahlung der Leistungen benötigt werden.
Auszahlung der Leistungen. 22 Versicherungsdauer 4 Krankenhauszusatzversicherung 23 23 Begriffsbestimmungen
Auszahlung der Leistungen. Die Gesellschaft zahlt die Versicherungsleistungen gegen eine Abfindungserklärung an den Bezugsberechtigten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller im Folgenden genannten Unterlagen aus: • der unterzeichneten Persönlichen Bedingungen und die möglicherweise vorhandenen Nachträge; • des Zahlungsbelegs für die letzte fällige Prämie und ggf. der letzten Zinsquittung für die Vorauszahlung; • einer Kopie des gültigen Personalausweises des Bezugsberechtigten; • einer Kopie der Nachweise, die die Eigenschaft des gesetzlichen Vertreters belegen, wenn der Bezugsberechtigte nicht geschäftsfähig ist. Außerdem muss Folgendes beigefügt werden: • im Erlebensfall des Versicherten: - ein Lebensnachweis bei Vertragsende. • im Todesfall des Versicherten: - ein Auszug aus der Sterbeurkunde; - ein ärztliches Gutachten, in dem die Todesursache und -umstände angegeben werden und das durch den Arzt oder die Ärzte, die den Versicherten während seiner letzten Erkrankung behandelt haben, oder im Falle eines unerwarteten Todes durch den Arzt, der den Tod festgestellt hat, abgefasst worden ist. - eine Offenkundigkeitsurkunde, in der die Eigenschaften und Ansprüche der Bezugsberechtigten genannt werden, wenn sie nicht namentlich bezeichnet worden sind. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, sämtliche Unterlagen zu verlangen, die sie bei der Feststellung des Leistungsanspruchs als zweckdienlich erachtet.
Auszahlung der Leistungen. 1 Fällige Renten werden durch die Comunitas in monatlichen Raten auf Ende des Monats ausbezahlt.