Common use of Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit Clause in Contracts

Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit. Keine Bestimmung in diesem Abkommen hindert eine Vertragspartei daran, (a) Auskünfte zu verweigern, deren Preisgabe ihren wesentlichen Sicherheits- interessen zuwiderläuft; oder (b) Massnahmen zu treffen, die sie zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheits- interessen als erforderlich erachtet, (i) betreffend spaltbares Material oder davon abgeleiteter Produkte; (ii) betreffend den Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, sowie mit anderen Waren und Materialien, die unmittelbar oder mittelbar für eine militärische Einrichtung bestimmt sind; (iii) die in Kriegszeiten oder Zeiten anderer ernsthafter internationaler Spannungen getroffen werden; (c) Massnahmen zu treffen, um den aus der UNO-Charta vom 26. Juni 194517 erwachsenden Pflichten zur Erhaltung des Weltfriedens und der internatio- nalen Sicherheit nachzukommen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit. Keine Bestimmung in diesem Abkommen hindert eine Vertragspartei daran, (a) Auskünfte zu verweigern, deren Preisgabe ihren wesentlichen Sicherheits- interessen Sicherheitsin- teressen zuwiderläuft; oder (b) Massnahmen zu treffen, die sie zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheits- interessen als erforderlich erachtet, (i) betreffend spaltbares Material oder davon abgeleiteter Produkte; (ii) betreffend den Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, sowie mit anderen Waren und Materialien, die unmittelbar oder mittelbar für eine militärische Einrichtung bestimmt sind; (iii) die in Kriegszeiten oder Zeiten anderer ernsthafter internationaler Spannungen getroffen werden; (c) Massnahmen zu treffen, um den aus der UNO-Charta vom 26. Juni 194517 194516 erwachsenden Pflichten zur Erhaltung des Weltfriedens und der internatio- nalen Sicherheit nachzukommen.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit. Keine Bestimmung in diesem Abkommen hindert eine Vertragspartei daran, (a) Auskünfte zu verweigern, deren Preisgabe ihren wesentlichen Sicherheits- interessen zuwiderläuft; oder (b) Massnahmen zu treffen, die sie zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheits- interessen als erforderlich erachtet, (i) betreffend spaltbares Material oder davon abgeleiteter Produkte; (ii) betreffend den Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, sowie mit anderen Waren und Materialien, die unmittelbar oder mittelbar für eine militärische Einrichtung bestimmt sind; (iii) die in Kriegszeiten oder Zeiten anderer ernsthafter internationaler Spannungen getroffen werden; (c) Massnahmen zu treffen, um den aus der UNO-Charta vom 26. Juni 194517 erwachsenden Pflichten Pflich- ten zur Erhaltung des Weltfriedens und der internatio- nalen internationalen Sicherheit nachzukommennach- zukommen.

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Samples: Freihandelsabkommen

Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit. Keine Bestimmung in diesem Abkommen hindert eine Vertragspartei daran, (a) Auskünfte zu verweigern, deren Preisgabe ihren wesentlichen Sicherheits- interessen Sicherheitsin- teressen zuwiderläuft; oder (b) Massnahmen zu treffen, die sie zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheits- interessen als erforderlich erachtet, (i) betreffend spaltbares Material oder davon abgeleiteter Produkte; (ii) betreffend den Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial, sowie mit anderen Waren und Materialien, die unmittelbar oder mittelbar für eine militärische Einrichtung bestimmt sind; (iii) die in Kriegszeiten oder Zeiten anderer ernsthafter internationaler Spannungen getroffen werden; (c) Massnahmen zu treffen, um den aus der UNO-Charta vom 26. Juni 194517 erwachsenden Pflichten zur Erhaltung des Weltfriedens und der internatio- nalen Sicherheit nachzukommen.

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