Common use of Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice Clause in Contracts

Ausnahmen bei vertraglich vereinbartem Zusatzservice. a) Ergibt die Untersuchung eines POS-Terminals, für das ein Wartungsvertrag nach Ziffer 3.3 oder 3.4 abgeschlossen worden ist, nach Einschätzung von EC Cash Direkt oder eines der beauftragten Dienstleister, dass die Funktionalität des POS-Terminals nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand (technischer Totalschaden) wieder hergestellt werden kann oder dass der Kostenaufwand für die Reparatur die Differenz zwischen Wie- derbeschaffungswert und Restwert übersteigt (wirtschaftlicher Totalschaden), und ist die Wiederherstellung der Funktionalität nicht im Rahmen der Gewährleistung von EC Cash Direkt geschuldet, besteht kein Anspruch des VU auf Leistungen aus dem Wartungsvertrag. EC Cash Direkt wird das VU in einem solchen Fall entsprechend informieren.

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