Ausnahmen für Elektrofahrzeuge bei Zu- und Durchfahrtsverboten Musterklauseln

Ausnahmen für Elektrofahrzeuge bei Zu- und Durchfahrtsverboten. 3 Abs. 4 Nr. 3 EmoG erlaubt es den Kommunen für gekennzeichnete E-Fahrzeuge Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten auf öffentlichen Wegen oder Straßen einzuräu- men. Die Zunahme des Wirtschaftsverkehrs stellt Kommunen vor neue Herausforderungen. Durch das Wachstum von Lieferungsleistungen steigt das Verkehrsaufkommen. Diese Entwicklung konkur- riert daher mit Zielsetzungen der Verkehrsreduzierung und CO2-Senkung. So hat die EU-Kommission beschlossen, dass Strategien entwickelt werden sollen, um eine CO2-freie Stadtlogistik bis 2030 vo- ranzutreiben.49 Im gewerblichen Bereich kann das EmoG die Etablierung der Elektromobilität inner- halb der Stadtlogistik vorantreiben. Hierfür kommen grundsätzlich Kurier-, Express- und Paket- Dienste (KEP-Dienste) mit überwiegend leichten Nutzfahrzeugen, die Einzelhandelsbelieferung mit 47 Vgl. ebd. 48 Vgl. Xxxxxxx et al. (2018) 49 Vgl. Europäische Kommission (2011) großen Nutzfahrzeugen durchführen sowie Handwerker und Gewerbebetreibende, welche für ihre dienstlichen Wege i. d. R. Pkw verwenden, in Frage. Aufgrund ihrer begrenzten Einsatzgebiete, des geringen Warengewichts und der An- und Abfahrtvorgänge50 ist der Einsatz von Elektrofahrzeugen besonders bei KEP-Diensten sinnvoll. In den letzten Jahren nahm die Zustellung an private Empfänger deutlich zu. Mehr als die Hälfte der Paketdienstleistungen 2016 in Deutschland waren auf die Zustel- lung an Privatpersonen zurückzuführen. Die Entwicklung ist auf den wachsenden Online-Handel zu- rückzuführen.51 Auch in den kommenden Jahren bis 2025 wird ein zunehmendes Wachstum der Lie- fervolumina der KEP-Dienstleistungen angenommen. Durch die Ausdehnung von Lieferzeiten oder die Aufhebung von Zufahrtsverboten können Anreize für die Umrüstung auf Elektrofahrzeuge geschaffen werden. So haben erste Projekte in Deutschland, aber auch in den Niederlanden oder England gezeigt, dass durch die erweiterten Lieferzeiten in ver- kehrsärmeren Zeiten nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und Schadstoffe minimiert werden konn- ten. Grundvoraussetzung sollte dabei jedoch immer die Belieferung mit Elektrofahrzeugen sein, da strenge Richtlinien für Lärmemissionen herrschen und diese nur mit Elektrofahrzeugen eingehalten werden können. Durch die Einsparungen der Lieferkosten können, aus Unternehmenssicht, schneller die Anschaffungskosten der teuren Fahrzeuge amortisiert werden.52 Dennoch wird von vielen Kommunen die Aufhebung von Nachtlieferverboten für Elektrofahrzeuge kritisch ...

Related to Ausnahmen für Elektrofahrzeuge bei Zu- und Durchfahrtsverboten

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.