Ausnahmen vom Einlegerschutz. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
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Ausnahmen vom Einlegerschutz. Nicht geschützt sind ForderungenVerbindlichkeiten, über die die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und InhabereinlagenzertifikateInhaberzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenwerden dagegen nicht geschützt.
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Ausnahmen vom Einlegerschutz. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
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