Ausrichtung des Xxxxxx Musterklauseln

Ausrichtung des Xxxxxx. 1. Zahlungs- fristen und -termine Art. 322c
Ausrichtung des Xxxxxx. Art. 20: Lohnzahlungsfristen und -Termine
Ausrichtung des Xxxxxx. 45.1 Der Lohn wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt.
Ausrichtung des Xxxxxx. 43.1 Der Lohn wird monatlich abgerechnet und in gesetzlicher Währung auf ein Bank- oder Postcheckkonto überwiesen. Spätestens am sechsten Tag des folgenden Monats muss der Lohn ausbezahlt wor- den sein.
Ausrichtung des Xxxxxx. Der Lohn, einschliesslich der Zuschläge und Spesen, wird dem Arbeitnehmer am Ende eines jeden Monats, jedoch bis spätestens am 5. des Folgemonats ausgerichtet. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt die Lohnauszahlung am letzten Arbeitstag.
Ausrichtung des Xxxxxx. 0 Xxx Xxxx wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt.
Ausrichtung des Xxxxxx. 43.1 Der Lohn wird monatlich abgerechnet und ausbezahlt. Spätestens am sechsten Tag des folgenden Monats muss der Lohn ausbezahlt worden sein.
Ausrichtung des Xxxxxx. Art. 9 Lohnzahlungsfristen und -termine 11
Ausrichtung des Xxxxxx. 43.1 Der Lohn resp. Lohnersatzleistungen werden monatlich abge- rechnet und ausbezahlt. Teilzahlungen sind möglich.1)