Ausschluss der Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Sie können die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zum Ende eines jeden Monats durch eine an uns gerichtete Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) ausschließen. Die Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende zugehen. Bezüglich des Beitragsanteils für die ausgeschlossene Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt Ziffer 8.4 entsprechend.
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Ausschluss der Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Sie können die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zum Ende eines jeden Monats durch eine an uns gerichtete Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) ausschließen. Die Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende zugehen. Bezüglich des Beitragsanteils für die ausgeschlossene Beitragsbefreiung Bei- tragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt Ziffer 8.4 17.8.4 dieser Bedingungen entsprechend.
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Ausschluss der Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Sie Die können die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit zum Ende eines jeden Monats durch eine an uns gerichtete Erklärung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax, Brief) ausschließen. Die Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende zugehen. Bezüglich des Beitragsanteils für die ausgeschlossene Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt Ziffer 8.4 entsprechend.
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