Besitzstandsgarantie. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Privathaftpflicht-Versicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass • ununterbrochen Versicherungsschutz bestand; • die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit • im Ausland vorkommenden Schadenereignissen; • beruflichen und gewerblichen Risiken; • vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfällen; • Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen; • gesetzliche Erfüllungsansprüchen; • Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers selbst; • Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; • Assistance-Dienstleistungen; • Beitragsbefreiungen bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Besitzstandsgarantie a. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der Versiche- rungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Wohn- gebäudeversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang besser- gestellt gewesen wäre, wird über die Besitzstandsgarantie gemäß des letzten Vertragsstandes des direkten Vorver- trags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Besitzstandsgarantie. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vorvertrags beim Vorversicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass ununterbrochen Versicherungsschutz bestand; die vereinbarte Versicherungssumme stellt die Höchstersatzleistung dar. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit - Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus (A1- 3.1); - beruflichen und gewerblichen Risiken; - Vorsatz (A1-7.1); - vertraglicher Haftung (A1-3.3); - Eigenschäden; - Halten und Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen (A1-7.14); - Asbest sowie asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse (A1-7.7); - Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unter- liegen; - Assistance-Dienstleistungen; - Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander; - Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeits- unfähigkeit; - Risiken, die der Vorversicherer nur gegen Zusatzbeitrag versichert; - Risiken, die bei der Grundeigentümer-Versicherung VVaG (GEV) beitragspflichtig versicherbar wären.
Besitzstandsgarantie. 66.1 Bisher gewährte weiter gehende Arbeitgeberleistungen dürfen durch die Ein- führung dieses GAV nicht gekürzt werden.
Besitzstandsgarantie. 17. Konditionsdifferenzdeckung - XX-Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx
Besitzstandsgarantie. Der Versicherungsumfang
Besitzstandsgarantie. 26.8.1 Ergeben sich aus den Bedingungen des unmittelbaren Vorversicherers zu den in diesem Vertrag versicherten Leistungsarten gemäß Ziffer 2.1 bis 2.9 AUB bessere Regelungen im Leistungsumfang, gelten diese im Leistungsfall auch für diesen Vertrag, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Besitzstandsgarantie. A 3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Besitzstandsgarantie. A 2.23.1 Sollte sich bei einem Schadensfall herausstellen, dass Sie durch die Vertragsbedingungen zur Unfallversicherung des Vorvertrags bei Ihrem vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, werden wir nach den Versicherungs- bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.
Besitzstandsgarantie a. Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungs- umfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Bayeri- sche nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bed- ingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass