Common use of Ausschluss der Mängelhaftung Clause in Contracts

Ausschluss der Mängelhaftung. 17.1 Miet-Lizenz und SaaS: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist der Kunde nicht berechtigt. 17.2 Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind diese Daten unverbindliche Musterdaten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigten nicht zur Mängelbeseitigung. 17.3 Der Anspruch des Kunden auf Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann. 17.4 Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die NEVARIS nicht zu vertreten hat, entfällt die Mängelhaftung. Dies gilt z.B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials (z.B. Hardware, Betriebssystem, etc.), oder wenn der Kunde die Systemvoraussetzungen nicht eingehalten hat. NEVARIS ist nicht verpflichtet, Software auf andere Betriebssysteme, ein anderes Hardware-System oder eine andere Programmiersprache umzustellen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten NEVARIS. 17.5 Die Mängelhaftung entfällt, wenn ein Mangel auf ein Verhalten oder einen Eingriff des Kunden zurückzuführen ist, es sei denn das Verhalten oder der Eingriff ist nicht dafür ursächlich, das heißt auch ohne dieses Verhalten oder diesen Eingriff wäre der Mangel eingetreten. Hierzu gehören insbesondere (a) eine nicht ordnungsgemäße Benutzung, Pflege, Reparatur oder Veränderungen der Software, die nicht von NEVARIS durchgeführt wurde sondern seitens des Kunden oder eines Dritten, oder (b) die Verwendung der von NEVARIS gelieferten Software auf Hardware, für welche die Software nach Maßgabe der Produktbeschreibung und des Benutzerhandbuchs und/oder Systemvoraussetzungen nicht geeignet ist, oder (c) eine unsachgemäße Installation seitens des Kunden oder eines Dritten, unzulässige, geänderte Betriebssystemkomponenten sowie Schnittstellen und Parameter, Verwendung von ungeeignetem Betriebsmaterial und Datenträger, oder (d) Eingriffe seitens des Kunden oder eines Dritten, welche in der Software definierte technische Prüfmechanismen und -regeln außer Kraft setzen oder in der Datenbank gespeicherte Daten über einen direkten Datenbankzugriff anlegen, ändern oder löschen („Manipulation“)

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Ausschluss der Mängelhaftung. 17.1 Miet-Lizenz und SaaS: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist der Kunde nicht berechtigt. 17.2 Soweit die von NEVARIS 123erfasst gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind diese Daten unverbindliche Musterdaten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigten nicht zur Mängelbeseitigung. 17.3 Der Anspruch des Kunden auf Mangelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann. 17.4 Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die NEVARIS 123erfasst nicht zu vertreten hat, entfällt die Mängelhaftung. Dies gilt z.B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials (z.B. Hardware, Betriebssystem, etc.), oder wenn der Kunde die Systemvoraussetzungen nicht eingehalten hat. NEVARIS 123erfasst ist nicht verpflichtet, Software auf andere Betriebssysteme, ein anderes Hardware-System oder eine andere Programmiersprache umzustellen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten NEVARIS123erfasst. 17.5 Die Mängelhaftung entfällt, wenn ein Mangel auf ein Verhalten oder einen Eingriff des Kunden zurückzuführen ist, es sei denn das Verhalten oder der Eingriff ist nicht dafür ursächlich, das heißt auch ohne dieses Verhalten oder diesen Eingriff wäre der Mangel eingetreten. Hierzu gehören insbesondere (a) eine nicht ordnungsgemäße Benutzung, Pflege, Reparatur oder Veränderungen der Software, die nicht von NEVARIS 123erfasst durchgeführt wurde sondern seitens des Kunden oder eines Dritten, oder (b) die Verwendung der von NEVARIS 123erfasst gelieferten Software auf Hardware, für welche die Software nach Maßgabe der Produktbeschreibung und des Benutzerhandbuchs und/oder Systemvoraussetzungen nicht geeignet ist, oder (c) eine unsachgemäße Installation seitens des Kunden oder eines Dritten, unzulässige, geänderte Betriebssystemkomponenten sowie Schnittstellen und Parameter, Verwendung von ungeeignetem Betriebsmaterial und Datenträger, oder (d) Eingriffe seitens des Kunden oder eines Dritten, welche in der Software definierte technische Prüfmechanismen und -regeln außer Kraft setzen oder in der Datenbank gespeicherte Daten über einen direkten Datenbankzugriff anlegen, ändern oder löschen („Manipulation“)

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