Ausschluss der Mängelhaftung. 17.1 Miet-Lizenz und SaaS: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist der Kunde nicht berechtigt.
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