Ausschluss vom Transport Musterklauseln

Ausschluss vom Transport. Die RB AG kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind. Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisun- gen des Personals, Anordnungen befug- ter Personen oder gesetzliche Vorschrif- ten verstossen, vom Transport ausge- schlossen (vgl. AGB Ziff. 3.3. Fehlverhal- ten bei Abonnement und Ticketinhaber). Personen können zudem nach Massga- be von Art. 59 f. VPB vom Transport ausgeschlossen werden. Ebenfalls können Personen bei ungüns- tigen Witterungsbedingungen aus Si- cherheitsgründen vom Transport ausge- schlossen werden. Weiter können Per- sonen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtig- ten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwie- genden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.
Ausschluss vom Transport. Die RBAG kann Personen vom Transport ausschliessen, die betrun- ken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sich ungebührlich benehmen, die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befol- gen. Kinder können aus Sicherheitsgründen vom Transport mit gewis- sen Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie von Erwachsenen begleitet sind oder nicht. Zudem können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn die Witterungsbedingungen zur Aus- übung dieses Sports ungünstig sind, insbesondere bei Lawinenge- fahr. Die RBAG kann zudem eine Person vom Transport zur Ausübung ei- nes Sports ausschliessen und ihr im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen den Fahrausweis entziehen, wenn die be- treffende Person im Gebiet, das vom Unternehmen bedient wird, un- mittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet hat und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden wird. Der Fahrausweis kann ebenfalls entzogen werden, wenn die betref- fende Person ausserhalb der Betriebszeiten den Pisten oder Anlagen im Skigebiet Schaden zufügt. Wird die Parkgebühr bei der Talstation in Ried-Brig nicht bezahlt, muss mit einer vorübergehenden Sperrung des Fahrausweises ge- rechnet werden, bis die Schuld beglichen ist. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
Ausschluss vom Transport. Die SRW kann Personen vom Transport ausschliessen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sich ungebührlich benehmen, die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen. Kinder können aus Sicherheitsgründen vom Transport mit gewissen Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie von Erwachsenen begleitet sind oder nicht. Zudem können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn die Witterungsbedingungen zur Ausübung dieses Sports ungünstig sind, insbesondere bei Lawinengefahr. Die SRW kann zudem eine Person vom Transport zur Ausübung eines Sports ausschliessen und ihr den Fahrausweis entziehen, wenn die betreffende Person im Gebiet, das vom Unternehmen bedient wird, unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet hat und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden wird. Der Fahrausweis kann ebenfalls entzogen werden, wenn die betreffende Person ausserhalb der Betriebszeiten den Pisten oder Anlagen im Skigebiet Schaden zufügt. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.