Rettungsdispositiv Musterklauseln

Rettungsdispositiv. Die RB AG verfügt ausserhalb der Tage mit Wintersportbetrieb über keine Ret- tungs-/ Notfallorganisation zur Interventi- on ausserhalb des Stationsbereichs. An Tagen mit Wintersportbetrieb hat die RB AG einen Rettungsdienst gemäss Rettungspflicht im Gebiet im Einsatz. Dieser übernimmt Erste-Hilfe-Leistung sowie den raschen und sachgem ä ssen Abtransport von auf den Pisten sowie Schlittelwegen verunfallten Gästen. Die Verantwortung übernehmenden Blau- lichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Alpine Rettung, etc.) werden durch die RB AG in ihren Ausübung soweit als möglich unterstützt. Die RB AG verfügt über ein Pikett- Dispositiv, um Interventionseinheiten von Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sa- nität, Polizei, Alpine Rettung) auch ausserhalb des Fahrplans zu transportie- ren. Die RB AG fungiert in diesen Fällen als Ultima Ratio, wenn keine andere Transportmöglichkeit verfügbar ist (z.B. aufgrund der Witterung oder winterlicher Verhältnisse, etc.) oder der Transport mittels RB AG die schnellstmögliche Intervention darstellt. Die RB AG stellt indes keinen Service für Extrazüge sicher, wenn eine Intervention im Gebiet via Zufahrtsstrasse oder Luftrettung schneller oder sinnvoller ist. Sonderfahrten bei Notfällen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet. verzichtet auf eine Beschilderung mit «reduziertem Winterdienst» und setzt bei ihren Gästen Eigenverantwortung und die nötige Vorsicht beim Betreten der Publikumsanlagen und insb. Ein- und Ausstieg aus den Fahrzeugen voraus. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Ausserhalb dieses gesicherten Nahbe- reichs ihrer Publikumsanlagen ist die RB AG nicht für den Schutz ihrer Gäste vor den ortsüblichen Gefahren verantwort- lich. Es gelten dort die Bedingungen für Sommeraktivitäten gemäss AGB Ziff. 4.2 und jegliche Haftung der RB AG wird abgelehnt.
Rettungsdispositiv. Die StoB verfügt ausserhalb der Tage mit Wintersportbetrieb über keine Rettungs-/ Notfallorganisation zur Intervention ausserhalb des Stationsbereichs. An Tagen mit Wintersportbetrieb hat die StoB einen Rettungsdienst gemäss Rettungspflicht, innerhalb der offiziellen Betriebszeiten der Wintersportangebote, im Gebiet im Einsatz. Dieser übernimmt Erste-Hilfe-Leistung sowie den raschen und sachgemässen Abtransport von auf den Pisten sowie Schlittelwegen verunfallten Gästen. Die Verantwortung übernehmenden Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Alpine Rettung, etc.) werden durch die StoB in ihrer Ausübung soweit als möglich unterstützt. Die StoB verfügt über ein Pikett- Dispositiv, um Interventionseinheiten von Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei, Alpine Rettung) auch ausserhalb des Fahrplans zu transportieren. Die StoB fungiert in diesen Fällen als Ultima Ratio, wenn keine andere Transportmöglichkeit verfügbar ist (z.B. aufgrund der Witterung oder winterlicher Verhältnisse, etc.) oder der Transport mittels StoB die schnellstmögliche Intervention darstellt. Die StoB stellt indes keinen Service für Extrazüge sicher, wenn eine Intervention im Gebiet via Zufahrtsstrasse oder Luftrettung schneller oder sinnvoller ist. Sonderfahrten bei Notfällen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.