Common use of Ausschluss Clause in Contracts

Ausschluss. 11.2.1 Jede Haftung oder Verpflichtung der onmit und seiner Subunternehmer/-auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit der nicht rich- tigen oder verspäteten Mitwirkung des Kun- den und (ausser bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht) für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgange- ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprü- che Dritter wird wegbedungen. 11.2.2 onmit haftet nicht, wenn onmit aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der zeitgerech- ten und sachgemässen Erfüllung von Leistun- gen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine wer- den entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom onmit nicht zu vertretenden Um- stände erstreckt. 11.2.3 onmit haftet weiterhin nicht für Schäden, die infolge folgender Ursachen entstehen: -Datenverlust, -höhere Gewalt, -fehlerhafte Updates, Servicepacks oder Hot- fixes, -Aufwendungen von Drittpartnern, -Wiederherstellung nicht mehr lauffähiger Systeme, -Behebung von Problemen, die durch Eingriffe des Kunden oder einer dritten Partei entstan- den sind, -nicht ordnungsgemässe Produktaktualisie- rungen der Softwarehersteller im Sinne der Weiterentwicklung, -Schadsoftware jeglicher Art auf Server- und Client-Systemen, -Software- oder Betriebssystemfehler, -Stromausfall. Zusätzlich haftet onmit nicht für Schäden an Produkten, die entweder durch den Kunden selbst oder durch Drittpartner betreut wer- den. Jegliche Haftung für Schäden, die durch Betreuung oder Eingriffe dieser Parteien ent- stehen, ist 11.2.4 Bei der Beiziehung von Subunternehmern und Unterauftragnehmern haftet onmit nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schä- digung in Bezug auf die Auswahl und Instruk- tion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunter- nehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten war.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausschluss. 11.2.1 Jede Haftung oder Verpflichtung Die Wartung der onmit eingesetzten Hardware, der Betriebssystemumgebung und seiner Subunternehmer/-auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die Serviceleistungen umfassen nicht: ▪ Installation zum Zwecke der nicht rich- tigen oder verspäteten Mitwirkung des Kun- den erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung der Installationen von Updates ▪ die Entwicklung von Softwareprogrammen, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben ▪ die Einführung und (ausser bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht) für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgange- ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen Schulung des Kunden oder Ansprü- che Dritter wird wegbedungen▪ die Fehlerbeseitigung und Beratung bei Fehlern, die auf eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind ▪ die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden. 11.2.2 onmit haftet nicht3.1. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, wenn onmit aus Gründen, die er nicht lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu vertreten hat, an wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der zeitgerech- ten und sachgemässen Erfüllung von Leistun- gen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine wer- den entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom onmit nicht zu vertretenden Um- stände erstrecktEASY durch Dritte ausführen. 11.2.3 onmit haftet weiterhin nicht für Schäden, die infolge folgender Ursachen entstehen: -Datenverlust, -höhere Gewalt, -fehlerhafte Updates, Servicepacks oder Hot- fixes, -Aufwendungen von Drittpartnern, -Wiederherstellung nicht mehr lauffähiger Systeme, -Behebung von Problemen3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch Eingriffe ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung der EASY auszuführen und zu protokollieren. 3.3. Grundlage dieses Vertrages und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren. 3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. 4.1. EASY ist verpflichtet, die Zugangsprotokollprüfung des Kunden oder einer dritten Partei entstan- den sind, -nicht ordnungsgemässe Produktaktualisie- rungen der Softwarehersteller im Sinne der Weiterentwicklung, -Schadsoftware jeglicher Art auf Server- und Client-Systemen, -Software- oder Betriebssystemfehler, -Stromausfalleinzuhalten. 4.2. Zusätzlich haftet onmit nicht für Schäden an ProduktenEASY ist verpflichtet, die entweder durch den vom Kunden selbst oder durch Drittpartner betreut wer- denübermittelten Daten nur für die Systemwartung zu verwenden. 4.3. Jegliche Haftung für SchädenEASY ist verpflichtet, auf Anfrage dem Kunden einen Bericht über die durch Betreuung oder Eingriffe dieser Parteien ent- stehenerfolgten und die geplanten Serviceleistungen vorzulegen. 4.4. EASY behält sich das Recht vor, ist 11.2.4 Bei Teile der Beiziehung von Subunternehmern vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen in Kooperation mit autorisierten Servicepartnern zu erbringen. Die dauerhafte Übertragung der Leistungen erfolgt nur nach Rücksprache und Unterauftragnehmern haftet onmit nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schä- digung in Bezug auf die Auswahl und Instruk- tion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunter- nehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten warAbstimmung mit dem Kunden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausschluss. 11.2.1 Jede Haftung oder Verpflichtung Die Wartung der onmit eingesetzten Hardware, der Betriebssystemumgebung und seiner Subunternehmer/-auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit des Netzwerks ist ausgeschlossen. Gegebenenfalls muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Die Serviceleistungen umfassen nicht: - Installation zum Zwecke der nicht rich- tigen oder verspäteten Mitwirkung des Kun- den erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Durchführung der Installationen von Updates - die Entwicklung von Softwareprogrammen, die andere Funktionen aufweisen als in der Produktbeschreibung festgeschrieben - die Einführung und (ausser bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht) für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgange- ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen Schulung des Kunden oder Ansprü- che Dritter wird wegbedungen- die Fehlerbeseitigung und Beratung bei Fehlern, die auf eine fehlerhafte Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind - die Wiederherstellung von Datenbeständen und Systemumgebung, die nicht eindeutig durch Eingriffe von EASY hervorgerufen wurden. 11.2.2 onmit haftet nicht3.1. Solange EASY zur Wartung verpflichtet ist, wenn onmit aus Gründen, die er nicht lässt der Kunde alle wartungs- und sonstigen relevanten Arbeiten an den zu vertreten hat, an wartenden Produkten nur durch EASY oder nach vorheriger Einwilligung der zeitgerech- ten und sachgemässen Erfüllung von Leistun- gen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine wer- den entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom onmit nicht zu vertretenden Um- stände erstrecktEASY durch Dritte ausführen. 11.2.3 onmit haftet weiterhin nicht für Schäden, die infolge folgender Ursachen entstehen: -Datenverlust, -höhere Gewalt, -fehlerhafte Updates, Servicepacks oder Hot- fixes, -Aufwendungen von Drittpartnern, -Wiederherstellung nicht mehr lauffähiger Systeme, -Behebung von Problemen3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die durch Eingriffe ihn selbst durchzuführenden administrativen Arbeiten ausschließlich nach Anleitung der EASY auszuführen und zu protokollieren. 3.3. Grundlage dieses Vertrages und der Wartungsgebühren ist eine Online- Fernwartungsverbindung, die der Kunde der EASY zur Verfügung stellt. Soweit technisch möglich und vom Kunden zu verantworten, ist die Fernwartungsverbindung vom Typ Site-to-Site VPN. Stellt der Kunde keine entsprechenden Fernwartungsmöglichkeiten zur Verfügung, werden die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen pauschal mit einem Aufschlag von 25% zum jeweiligen Preis für die Pflegeleistungen veranschlagt. 3.4. Der Kunde verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges Testsystem aufzubauen, auf dem alle Modifikationen der Software unter Bedingungen getestet werden können, die den Produktionsbedingungen so weit wie möglich angenähert sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden selbst vorgenommene Modifikationen sowie vor dem Einspielen neuer Release-, Versions- oder Korrekturstände der Software. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Erbringung der Wartungsleistung notwendige Mitwirkung zu gewähren. 3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten auf geeigneten Medien sowie für die Aufbewahrung dieser Datenträger zuständig. Ebenso für den regelmäßigen Test zum erfolgreichen Wiederherstellen des gesicherten Systemzustands. 3.7. Der Kunde ist verpflichtet, der EASY die für die Einhaltung ihrer Pflichten notwendigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. 4.1. EASY ist verpflichtet, die Zugangsprotokollprüfung des Kunden oder einer dritten Partei entstan- den sind, -nicht ordnungsgemässe Produktaktualisie- rungen der Softwarehersteller im Sinne der Weiterentwicklung, -Schadsoftware jeglicher Art auf Server- und Client-Systemen, -Software- oder Betriebssystemfehler, -Stromausfalleinzuhalten. 4.2. Zusätzlich haftet onmit nicht für Schäden an ProduktenEASY ist verpflichtet, die entweder durch den vom Kunden selbst oder durch Drittpartner betreut wer- denübermittelten Daten nur für die Systemwartung zu verwenden. 4.3. Jegliche Haftung für SchädenEASY ist verpflichtet, auf Anfrage dem Kunden einen Bericht über die durch Betreuung oder Eingriffe dieser Parteien ent- stehenerfolgten und die geplanten Serviceleistungen vorzulegen. 4.4. EASY behält sich das Recht vor, ist 11.2.4 Bei Teile der Beiziehung von Subunternehmern vertraglich vereinbarten Pflegeleistungen in Kooperation mit autorisierten Servicepartnern zu erbringen. Die dauerhafte Übertragung der Leistungen erfolgt nur nach Rücksprache und Unterauftragnehmern haftet onmit nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schä- digung in Bezug auf die Auswahl und Instruk- tion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunter- nehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten warAbstimmung mit dem Kunden.

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Ausschluss. 11.2.1 Jede Haftung Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder Verpflichtung der onmit und seiner Subunternehmer/-auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit der nicht rich- tigen oder verspäteten Mitwirkung des Kun- den und (ausser bei grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht) für Datenverlust und für indirekte oder Folgeschäden wie entgange- ner Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Kunden oder Ansprü- che Dritter wird wegbedungen. 11.2.2 onmit haftet nicht, wenn onmit aus Gründenjeden Mitversi- cherten), die er nicht zu vertreten hatden Schaden durch bewusstes Abwei- chen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an der zeitgerech- ten und sachgemässen Erfüllung von Leistun- gen unter diesem Vertrag gehindert wirdden Versicherungsnehmer gerich- teten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine wer- den entsprechend der Dauer der Einwirkung der vom onmit nicht zu vertretenden Um- stände erstreckt. 11.2.3 onmit haftet weiterhin nicht für SchädenFür Vermögensschäden, die infolge folgender Ursachen entstehen: -Datenverlustweder durch Personen– noch durch Sachschäden entstanden sind, -höhere Gewaltbesteht Versiche- rungsschutz. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermö- gensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgeset- zen durch Missbrauch personenbezogener Daten. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) herge- stellten oder gelieferten Sachen/geleisteten Arbeiten, b) aus planender, -fehlerhafte Updatesprüfender oder gutachtlicher Tätig- keit, c) aus Ratschlägen, Servicepacks Empfehlungen oder Hot- fixesWeisungen, d) aus Auskunftserteilung, -Aufwendungen Übersetzung, sowie Reisever- anstaltung, e) aus Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung, f) aus Rationalisierung, Automatisierung und Datenver- arbeitung, g) aus der Verletzung von Drittpartnerngewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten, h) aus der Nichteinhaltung von Fristen, -Wiederherstellung nicht mehr lauffähiger SystemeTerminen, -Behebung Kos- tenvoranschlägen, i) aus dem Abhandenkommen von Problemen▇▇▇▇▇▇, auch z. ▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇, Wertpapieren und Wertsachen, j) durch ständige Einwirkung von Geräuschen, ▇▇▇▇- ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden 1. die vorsätzlich herbeigeführt werden, 2. soweit sie aufgrund Vertrages oder Zusagen über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, 3. von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die durch Eingriffe des Kunden mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder einer dritten Partei entstan- die zum mitversicherten Personenkreis gehören, mit Ausnah- me von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen aus Perso- nen- und Sachschäden (z. B. von Versicherern oder Arbeitgebern), 4. zwischen den sind, -nicht ordnungsgemässe Produktaktualisie- rungen der Softwarehersteller im Sinne der Weiterentwicklung, -Schadsoftware jeglicher Art auf Server- und Client-Systemen, -Software- oder Betriebssystemfehler, -Stromausfall. Zusätzlich haftet onmit nicht für Schäden an Produkten, die entweder durch den Kunden selbst oder durch Drittpartner betreut wer- den. Jegliche Haftung für Schäden, die durch Betreuung oder Eingriffe dieser Parteien ent- stehen, ist 11.2.4 Bei der Beiziehung von Subunternehmern und Unterauftragnehmern haftet onmit nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schä- digung in Bezug auf die Auswahl und Instruk- tion der beigezogenen Drittpersonen. Es wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunter- nehmern und Unterauftragnehmern durch das Interesse des Kunden geboten war.versicherten Personen desselben Versi- cherungsvertrages,

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Sources: Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung