Ausschluss. Yachtcharter De Drait B.V. ist nicht zur Vergütung verpflichtet: a. bei Schadensfällen als Folge von Atomreaktorunfällen, Krieg oder ein damit vergleichbarer Zustand, Aufstände oder Unruhen mit Gebrauch von Feuerwaffen mit dem Ziel die bestehende Regierung zu stürzen und unvorhersehbaren Wetterbedingungen wie z.B. Sturm, Eis, Unwettern. b. bei nicht rechtzeitiger Begleichung des ausstehenden Reservierungsbetrages auf das Konto des Vermieters (innerhalb 1 Woche nach Abschluss des Mietvertrages) c. falls das Boot doch fährt, verfällt das Recht auf eine Annullierungsrückvergütung.
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Samples: Yacht Charter Agreement, Yacht Charter Agreement, Yacht Charter Agreement
Ausschluss. Yachtcharter De Drait B.V. ist nicht zur Vergütung verpflichtet:
a. bei Schadensfällen als Folge von Atomreaktorunfällen, Krieg oder ein damit vergleichbarer Zustand, Aufstände oder Unruhen mit Gebrauch von Feuerwaffen mit dem Ziel die bestehende Regierung zu stürzen und unvorhersehbaren Wetterbedingungen wie z.B. Sturm, Eis, Unwettern.
b. bei nicht rechtzeitiger Begleichung des ausstehenden Reservierungsbetrages auf das Konto des Vermieters (innerhalb 1 Woche nach Abschluss des Mietvertrages)
c. falls das Boot doch fährt, verfällt das Recht auf eine Annullierungsrückvergütung.
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