Ausschüttung von Erträgen. Da der Kunde kein Eigentum an Bruchteilen von Wertpapieren erwirbt, ste- hen dem Kunden keine direkten Ansprüche auf etwaige Erträge aus sol- chen Bruchteilen zu. Dies gilt insbesondere für Dividenden und Stückzin- sen. Der Kunde wird jedoch rein rechnerisch bzgl. etwaiger Erträge so ge- stellt, als hätte er auch das Eigentum an den jeweiligen Bruchteilen erwor- ben. Der Kunde hat daher gegen die Bank einen unbesicherten schuld- rechtlichen Anspruch auf die Gutschrift eines Betrages, der der Höhe des Ertrages entspricht, den der Kunde erhalten hätte, wenn er Eigentümer des jeweiligen Bruchteils wäre. Die Gutschrift des entsprechenden Betrags er- folgt auf dem Verrechnungskonto des Kunden.
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