Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern 8.2 bis 8.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 bis 8.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 bis 8.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern Ziffer 8.2 bis 8.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 bis 8.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 bis 8.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern 8.2 Ziffer 13.2 bis 8.4 13.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträg- lich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 13.2 bis 8.4 13.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 13.2 bis 8.4 13.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern 8.2 Ziffer 12.2 bis 8.4 12.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträg- lich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 12.2 bis 8.4 12.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 12.2 bis 8.4 12.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern 8.2 Ziffer 4.2 bis 8.4 4.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugebenan- zugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte ge- machte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 4.2 bis 8.4 4.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen Fol- gen einer Anzeigepflicht- verletzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 4.2 bis 8.4 4.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit Unrichtig- keit der Anzeige kannte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kasko Versicherung Von Wassersportfahrzeugen 1985/2021
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern 8.2 Ziffer 10.2 bis 8.4 10.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Teil A Ziffern 8.2 10.2 bis 8.4 10.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern 8.2 10.2 bis 8.4 10.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Wassersportkaskoversicherung