Nebenabreden Musterklauseln

Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann ver- bindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungs- schein genehmigt.
Nebenabreden. Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
Nebenabreden. Ergänzende Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Studienvertrag zur Zulassung zum Studium bei der BA Melle vorgelegt werden.
Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann verbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungsschein genehmigt. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemein- schaft vor missbräuchliche Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenver- arbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Ver- trauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Nebenabreden. Die Komplementärin ist berechtigt, im Rahmen der Verhandlungen mit einzelnen Investoren, soweit rechtlich zulässig, bestimmte rechtliche, aufsichtsrechtliche, steuerrechtliche, anlagepolitische sowie sonstige Nebenabreden zu diesem Gesellschaftsvertrag zu treffen („Nebenabrede“). Sofern die Komplementärin mit einem oder mehreren Investoren eine Nebenabrede trifft, wird sie allen Investoren den Inhalt etwaiger Nebenabreden offenlegen und diesen die Möglichkeit einräumen, mit der Komplementärin eine Nebenabrede gleichen Inhalts zu treffen. Sofern ein Investor von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, hat er dies der Komplementärin innerhalb eines Monats nach erfolgter Offenlegung schriftlich anzuzeigen.
Nebenabreden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese in Schriflform dem Vertragspartner zugegangen sind und von PORSCHE schrifllich bestätigt worden sind.
Nebenabreden. Jede Aufhebung, Änderung, Kündigung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift-form. Mündliche Vereinbarungen – auch über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses – sind unwirksam. Ansprechpartner für die Abgabe oder Entgegennahme entspre- chender Erklärungen ist auf Seiten des Lizenzgebers ausschließ- lich dessen Geschäftsführung an dessen Hauptniederlassung in Nürnberg. Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen gegen den Lizenzgeber ist ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ausge- schlossen. Des Weiteren ist die Aufrechnung oder die Geltend- machung von Zurückbehaltungsrechten nur mittels rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
Nebenabreden. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Supportleistungen für Einzellizenzprodukte dar. Änderungen dieses Vertrages können nur schriftlich nach Unterzeichnung dieses Vertrages erfolgen und müssen von beiden Parteien unterschrieben sein. Ein Verzicht einer Partei auf Rechte infolge einer Vertragsverletzung der anderen Partei ist nur wirksam, wenn dieser Verzicht schriftlich erfolgt und von der verzichtenden Partei unterschrieben ist.
Nebenabreden. Im Einzelfall ausdrücklich von den Parteien getroffene individuelle Vereinbarungen haben – soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen – in jedem Fall Vorrang. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder – wenn ein solcher nicht vorliegt – die schriftliche Bestätigung von userwerk an den Vendor maßgeblich. Für die Wahrung der Schriftform sind E-Mails ausreichend.