Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann ver- bindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungs- schein genehmigt.
Nebenabreden. Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
Nebenabreden. Der vorliegende Vertrag samt Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Still- schweigende, mündliche oder schriftliche Neben- abreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerforder- nisses.
Nebenabreden. Ergänzende Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Studienvertrag zur Zulassung zum Studium bei der BA Melle vorgelegt werden.
Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden existieren keine. Sämtliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Nebenabreden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese in Schriflform dem Vertragspartner zugegangen sind und von PORSCHE schrifllich bestätigt worden sind.
Nebenabreden. In den Vertragsbeziehungen abweichende Regelungen zum geschlossenen Vertrag und zu den AGB bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden. Die Komplementärin ist berechtigt, im Rahmen der Verhandlungen mit einzelnen Investoren, soweit rechtlich zulässig, bestimmte rechtliche, aufsichtsrechtliche, steuerrechtliche, anlagepolitische sowie sonstige Nebenabreden zu diesem Gesellschaftsvertrag zu treffen („Nebenabrede“). Sofern die Komplementärin mit einem oder mehreren Investoren eine Nebenabrede trifft, wird sie allen Investoren den Inhalt etwaiger Nebenabreden offenlegen und diesen die Möglichkeit einräumen, mit der Komplementärin eine Nebenabrede gleichen Inhalts zu treffen. Sofern ein Investor von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, hat er dies der Komplementärin innerhalb eines Monats nach erfolgter Offenlegung schriftlich anzuzeigen.
Nebenabreden. Weitere mündliche Nebenabreden, die zu diesem Vertrag bestehen: Telefon 06205/3 11 30, Fax 06205/3 17 19, xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx, xxx.xx-xxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Sofern Vertragsänderungen oder -ergänzungen vereinbart werden, sind diese nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Auch dieser Miet- und Nutzungsvertrag kann nur schriftlich geändert werden. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Person, die für die Vermieterin den Vertrag unterschrieben hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Enthält dieser Vertrag eine Regelungslücke, so gilt das Gleiche. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Überlassungsbedingungen ist Schwetzingen. Bei der Übergabe und Rückgabe der angemieteten Räume kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Neulußheim, Mieter/ Nutzer Vermieterin (zuständiges Mitglied des Pfarramtes oder bei Vereinen, Institutionen, Konzertagenturen o.ä. mit Stempel Vors. des Kirchengemeinderates Die »Regelung für die Nutzung von Räumen und Liegenschaften der Evangelischen Kirchengemeinde Neulußheim durch Dritte« habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Mieter/ Nutzer, bei Vereinen, Institutionen, Konzertagenturen o.ä. mit Stempel Den Fluchtwegeplan für die Nutzung der Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde Neulußheim durch Dritte« habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Mieter/ Nutzer, bei Vereinen, Institutionen, Konzertagenturen o.ä. mit Stempel Telefon 06205/3 11 30, Fax 06205/3 17 19, xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxx.xx, xxx.xx-xxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx