Vertragliche Grundlagen. 1.1 Die Wolters Reisen GmbH (nachfolgend Wolters) betätigt sich bei den nicht mit dem TUI Smile gekennzeichneten Ferienhäusern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften (nachfolgend „Ferienunterkünfte“ genannt) als Vermittlerin für Drittanbieter. Diese Ferienunterkünfte stammen von unterschiedlichen Anbietern, insbesondere Reiseveranstaltern, lokalen Agenturen und Privatvermietern (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
1.2 Zu dem oben genannten Zweck betreibt Wolters eine Online-Buchungsmaschine, die auf eigenen Websites sowie in Varianten auf den Websites von Partnerunternehmen (nachfolgend zusammenfassend „Website“ genannt) eingesetzt wird. In beiden Fällen gelten die vorliegenden Vermittlungsbedingungen. Die Buchungsmaschine umfasst unter anderem eine Suchfunktion, eine ausführliche Präsentation der Ferienunterkünfte mit Beschreibungstext, Bildern, Verfügbarkeiten und Preisen sowie die Möglichkeit, die Buchung zu beauftragen.
1.3 Bei den nicht mit dem TUI Smile gekennzeichneten Ferienunterkünften tritt Wolters ausschließlich als Vermittlerin auf und vermittelt Verträge im Namen und für Rechnung der Anbieter. Mit dem Buchungsauftrag kommt zwischen dem Kunden und Xxxxxxx ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Ferienunterkünften ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Wolters ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Geschäftsbesorgung berechnet Wolters dem Kunden in der Regel eine Service-Gebühr. Fällt für die Buchung eine Service-Gebühr an, ist diese im angezeigten Preis für die Ferienunterkünfte bereits enthalten und wird zusätzlich bei den Angeboten auf der Website, im Buchungsverlauf und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Im Falle von Stornierungen oder Umbuchungen kann die Service-Gebühr nicht rückerstattet werden.
1.4 Grundlage der Buchung einer Ferienunterkunft ist die ausführliche, auf den Angaben des jeweiligen Anbieters beruhende Beschreibung der Ferienunterkunft. Auswahlkriterien während der Online-Suche oder im Kurztext dienen lediglich der Orientierung.
1.5 Die auf der Website präsentierten Ferienunterkünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens Wolters und/od...
Vertragliche Grundlagen. Die Rechtsgrundlagen für die Dienstleistungen und das anzuwendende Verfahren der CERT iQ ergeben sich aus dem vom Auftraggeber gewählten Qualitätsmanagementsystem und den jeweiligen zugrundeliegenden Vorschriften der sogenannten herausgebenden Stelle bzw. deren Aktualisierungs- und/ oder Nachfolgevorschriften. Der Auftraggeber erkennt die umfassende Geltung der dem Auftrag zugrundeliegenden Vorschriften, auch der Verfahrensvorschriften, an. Sofern die herausgebende Stelle keine gesonderten Verfahrensvorschriften erlassen hat, richtet sich der Ablauf der Zertifizierung nach DIN ISO 17021 [Zertifizierung von Managementsystemen] in der jeweils gültigen Fassung. Es obliegt dem Auftraggeber, sich mit dem jeweils geltenden Regelwerk und Verfahren der angebotenen Leistung vertraut zu machen. Fristen und Verfahrensabläufe, die sich aus dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm oder anderen Vorschriften ergeben, sind zwingend.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien dieses Vertrages sind ausschließlich der Kunde und die eurodata AG (nachfolgend: „euro- data“). Dritte werden durch diesen Vertrag nicht berechtigt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen gemäß Ziffer 2 gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß Ziffer 3 bis zur Beendigung dieses Vertrages.
1.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten zusätzlich zu den besonderen Vertragsbedingun- gen edtime die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eurodata (nachfolgend auch nur „AGB von eurodata“), die eurodata online zum Herunterladen und auf Anfrage auch in sonstiger Form zur Verfü- gung stellt. Die besonderen Vertragsbedingungen edtime haben bei Widersprüchen Vorrang vor den AGB von eurodata. Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Zusatz- vereinbarung hat diese in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor dem Vertrag im Übrigen.
Vertragliche Grundlagen. Die Normalarbeitszeit beträgt 41 Stunden pro Woche, darin sind die üblicherweise gewährten Kurzpausen inbegriffen. Pro Kalenderjahr werden mindestens 106 Freitage gewährt.
Vertragliche Grundlagen. Die Rechte und Pflichten von GLS und des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen in folgender Rangfolge:
a) individuell getroffene Vereinbarungen;
b) diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen;
c) gesetzliche Vorschriften. Die zunächst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den danach genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien des Vertrages sind die Quality First Software GmbH (nachfolgend auch nur „QFS“) und der Kunde. QFS ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen. Der vorliegende Vertrag regelt entgeltliche Leistungen von QFS betreffend Pflege (Ziffer 2.1) und Support (Ziffer 2.2) der vom Kunden lizenzierten Produkte. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.2 QFS kann alle Rechte aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen sowie Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien des Vertrages sind die Quality First Software GmbH (nachfolgend auch nur „QFS“) und der Lizenznehmer. QFS ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen. Vertragsgegenstand ist die Software QF-Test (nachfolgend auch nur „die Software“ oder „QF-Test“). QF-Test ist ein Werkzeug zum automatisierten Test von Programmen mit einer grafischen Benutzeroberfläche. Eine nähere Beschreibung der Software ist in dem Dokument „QF-Test Produktbeschreibung und Lizenzmodelle“ unter Ziffer 1 und 2 enthalten, welches QFS dem Lizenznehmer auf Wunsch übersendet. In dem vorgenannten Dokument sind auch die Systemvoraussetzungen sowie die von QF-Test unterstützten Versionen von Betriebssystemen und der zum Betrieb von QF-Test benötigte Software dargestellt. Der vorliegende Kaufvertrag regelt die Überlassung von QF-Test auf Dauer gegen Entgelt nach Kaufrecht sowie nach Maßgabe von Ziffer 5 die Überlassung als Testversion von QFS nach dem Recht der Leihe. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (Lizenznehmern) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Lizenznehmers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.2 Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen QFS und dem Lizenznehmer wird jedoch nicht begründet.
1.3 QFS kann alle Rechte aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen. Der Lizenznehmer kann die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QFS an Dritte übertragen bzw. weitere Nutzungsrechte einräumen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Vertragliche Grundlagen. 1. Für Binnenschiffstransporte, auch wenn diese im Zusammenhang mit einer speditionellen Leistung erbracht werden, gelten die Internationalen Verlade- und Transportbedingungen (IVTB), jeweils neueste Fassung. Ergänzend gilt belgisches Recht, bei grenzüberschreitenden Transporten vorrangig die CMNI.
2. Für speditionelle Tätigkeiten, gelten die "Bedingungen des Belg. Spediteur Verbandes von 2005, wie in der Beilage des Staatsblattes vom 24.06.2005 publiziert". Die Haftung HSLB beschränkt sich auf die Fehler oder Unterlassungen, die bei der Durchführung des ihr erteilten Auftrags anfallen. Insofern diese Fehler oder Unterlassungen für den Kunden oder Dritte einen unmittelbaren materiellen oder finanziellen Schaden verursacht haben, ist HSLB berechtigt, seine Haftung wie folgt zu beschränken: - 5 Euro pro kg des beschädigten/fehlenden Rohgewichtes maximal 25.000 Euro pro Auftrag. Der Auftraggeber der HSLB anerkennt, dass er den vollständigen Text der IVTB und die Belg. Speditionsbedingungen erhalten und akzeptiert hat. Die IVTB und die Belgischen Speditionsbedingungen sind auch unter (xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/) abrufbar und werden auf Verlangen übersandt.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Sollten persönliche Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden geschlossen werden, so sind diese schriftlich mit crazz - Services zu vereinbaren. Diese werden erst mit Gegenzeichnung durch crazz - Services wirksam. Die technischen Leistungen werden bei Abschluss des Vertrages geregelt.
1.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien und die DENIC- Direktpreislisten, die im Internet abgerufen werden können unter xxxx://xxx.xxxxx.xx/XXXXXxx/xxxxxxxxx/xxxxx.xxxx
Vertragliche Grundlagen. Vertragliche Grundlage fOr die DurchfOhrung des externen Audits und die Erstellung des Auditberichts ist die von der Kommune mit der Geschaftsstelle geschlossene Vereinbarung uber die Teilnahme am europaischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsverfahren European Energy Award®.