Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3-1.2. bis C3-1.4. zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. bis C3-1.4. nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3-1.2. bis C3-1.4. genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: E Bike and Bicycle Insurance Terms, E Bike and Bicycle Insurance Terms
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3-1.2. Ziffer 3.2 bis C3-1.4. 3.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. 3.2 bis C3-1.4. 3.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3-1.2. 3.2 bis C3-1.4. 3.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Musikinstrumenteversicherung
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3-1.2. 3.2 bis C3-1.4. 3.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzei- gepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. 3.2 bis C3-1.4. 3.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3-1.2. 3.2 bis C3-1.4. 3.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3B3-1.2. bis C3B3-1.4. zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgebenab- geben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3B3-1.2. bis C3B3-1.4. nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3B3-1.2. bis C3B3-1.4. genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Drohnen Kaskoversicherung
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Teil A Ziffern C3-1.2. 3.1.2 bis C3-1.4. 3.1.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit m it dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründetbegrün- det, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände Um stände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere wei- tere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgebenabge- ben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. Teil A Zif- fern 3.1.2 bis C3-1.4. 3.1.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Teil A Ziffern C3-1.2. 3.1.2 bis C3-1.4. 3.1.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand Gefahrumstan d oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3-1.2. 2 bis C3-1.4. 4 zustehenden Rechte innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. 2 bis C3-1.4. 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3-1.2. 2 bis C3-1.4. 4 genannten Rechte nicht berufenbe- rufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
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Ausübung der Rechte des Versicherers. Der Versicherer muss die ihm nach den Ziffern C3-1.2. 29.2 bis C3-1.4. 29.4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung Erklä rung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung Be gründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern C3-1.2. 29.2 bis C3-1.4. 29.4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung An zeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern C3-1.2. 29.2 bis C3-1.4. 29.4 genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige An zeige kannte.
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