Common use of Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung Clause in Contracts

Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. Die in den Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach dem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- hen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. (6) Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsberech- tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.12.6 Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeige­ pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründetbegrün­ det, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten ange­ zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeige­ pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter Bezugsberech­ tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.12.6 Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung Aus- übung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Ver- tragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben abzu- geben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt Bevollmächtigten be- nannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigtbevoll- mächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsbe- rechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme Entge- gennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. (5) Die in den Absätzen 2. bis 4. 2 - 4 genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzei- gepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb inner- halb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung Erklä- rung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Ver- tragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben abzu- geben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt Bevollmächtigten be- nannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigtbe- vollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugs- berechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme Entge- gennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.12.6 Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir weitere Um- stände zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Ver- tragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben abzu- geben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt Bevollmächtigten be- nannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigtbevoll- mächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsbe- rechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme Entge- gennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.12.6 Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflicht- verletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeige- pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsberech- tigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. (6) Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten an- gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss Vertrags- schluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.5.5 Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir weitere Um- stände zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Ver- tragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben abzu- geben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt Bevollmächtigten be- nannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigtbevoll- mächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsbe- rechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme Entge- gennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.5.5. Die in den Absätzen 2. bis 4. genannten vorstehenden Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Samples: www.conti-versicherungsdienst.de

Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. 1.5.5 Die in den Absätzen 2. bis 4. genannten vorstehenden Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung hingewiesen Anzeigepflichtverletzung hin- gewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats aus- üben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründetbe- gründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Ver- tragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben abzu- geben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt Bevollmächtigten be- nannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigtbevoll- mächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter Bezugsbe- rechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins zur Entgegennahme Entge- gennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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Ausübung von Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung. (6) Die in den vorstehenden Absätzen 2. bis 4. genannten Rechte stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- letzung Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen diese Rechte innerhalb eines Mo- nats schriftlich geltend machenMonats ausüben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, die das von uns geltend gemach- te gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müs- sen müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben. Wir können uns auf diese Rechte allerdings nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten ange- zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bei Vertrags- schluss Vertragsschluss kannten. Diese Rechte können wir innerhalb von fünf Jahren und, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsschluss Vertrags- schluss ausüben. Haben Sie oder Für Versicherungsfälle, die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletztvor Ablauf dieser Fristen eingetreten sind, beträgt die Frist zehn Jahrekönnen wir unsere Rechte ohne diese zeitliche Beschränkung ausüben. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt durch schriftliche Erklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach dem Ihrem Ableben der versicherten Person ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzu- nehmenentgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versiche- rungsscheins Ver- sicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevollmächtigt anse- henansehen.

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