Common use of Autorisierungsmöglichkeiten Clause in Contracts

Autorisierungsmöglichkeiten. Für die vertragsgemässe Nutzung der Visa Debit stehen, abhän- gig von der Stelle wo sie eingesetzt wird (nachfolgend "Karten- Akzeptanzstellen" genannt), folgende Autorisierungsmöglichkei- ten zur Verfügung: a) Autorisierung mittels Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer von der kartenberechtigten Person (nachfolgend "PIN" genannt). Zum Beispiel zum Bezug von Bargeld an entsprechend gekenn- zeichneten Geldautomaten oder bei entsprechend gekennzeich- neten Anbietern. b) Autorisierung durch die Verwendung eines 3-D Secure Ver- fahrens. Zum Beispiel bei einem Online-Händler, bei welchem der Kar- tenberechtigte zusätzlich zu den für die einzelnen Dienstleistun- gen geltenden Bedingungen und Legitimationsmittel bei der Be- zahlung mit der Visa Debit einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf dem Mobilgerät bestätigt. c) Autorisierung nur durch Angabe des Namens, der Kartennum- mer, des Verfalldatums, und - falls verlangt und vorhanden - der auf der Visa Debit angebrachten Prüfziffer (CVV, CVC). d) Autorisierung mittels Verwendung der Karte ohne Eingabe der PIN oder eines anderen Legitimationsmittels an automatisierten Zahlstellen. Bezahlmethode z.B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung. e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle. Eine Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen (z.B. Monatsabonnements, regel- mässige Online-Services, etc.) über die ihr angegebenen Visa Debit abzubuchen.

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Samples: Bedingungen Für Die Benützung Der Visa Debit

Autorisierungsmöglichkeiten. Für die vertragsgemässe Nutzung Die Karte berechtigt den Inhaber, bei den entsprechenden MasterCard- oder Visa-Akzeptanzstellen (nachstehend „Akzeptanzstellen“ genannt) im Rahmen der Visa Debit stehen, abhän- gig von der Stelle wo sie eingesetzt wird (nachfolgend "Karten- Akzeptanzstellen" genannt), folgende Autorisierungsmöglichkei- ten zur VerfügungHerausgeberin festgelegten Limiten Waren und Dienstleis- tungen wie folgt zu bezahlen: a) Autorisierung mittels Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer mit seiner Unterschrift; bei Bezahlung von der kartenberechtigten Person (nachfolgend "PIN" genannt). Zum Beispiel zum Waren, Dienst- leistungen und beim Bezug von Bargeld an entsprechend gekenn- zeichneten Geldautomaten Xxxxxxx wird dem Inhaber ein manuell oder bei entsprechend gekennzeich- neten Anbieternelektronisch erstellter Verkaufsbeleg vor- gelegt, der von ihm zu prüfen und mittels Unterschrift zu genehmigen ist. Die Unterschrift muss mit derjenigen auf der Karte übereinstimmen. Die Akzeptanzstelle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen. Es ist Sache des Inhabers, den Beleg aufzubewahren. b) mit seinem PIN-Code; c) aufgrund persönlicher Autorisierung auf andere Weise als durch Unterschrift oder PIN-Code, insbesondere durch die Verwendung eines 3-D Secure Ver- fahrensPasswortes mit Sicherheits- meldung oder weiterer Legitimationsmittel (vgl. Zum Beispiel bei einem hierzu die speziellen Bestimmungen für Online-HändlerServices in Ziff. 7 nach- folgend); d) aufgrund von Telefon-, Internet-, Korrespondenz- sowie allen anderen Käufen oder Dienstleistungsbezügen, bei welchem de- nen der Kar- tenberechtigte zusätzlich zu den für die einzelnen Dienstleistun- gen geltenden Bedingungen Inhaber auf eine persönliche Autorisierung verzichtet und Legitimationsmittel bei der Be- zahlung mit der Visa Debit einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf dem Mobilgerät bestätigt. c) Autorisierung nur allein durch Angabe des seines Namens, der Kartennum- merKartennummer, des Verfalldatums, und - falls verlangt und vorhanden - der – des auf der Visa Debit dem Unterschriftsstreifen angebrachten Prüfziffer Kartenprüfwerts (CVV, CVC)) auslöst. de) Autorisierung mittels mit der Verwendung der Karte ohne die Leistung einer Unterschrift oder Eingabe der PIN oder eines anderen Legitimationsmittels des PIN-Codes bzw. anderer Legitimationsmittel an automatisierten Zahlstellen. Bezahlmethode z.B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung. e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle. Eine Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen Zahlstellen (z.B. MonatsabonnementsParkhaus-, regel- mässige Online-ServicesTicketautomaten oder Autobahnzahlstellen oder kontaktlose Bezahlung mit PayPass oder payWave). Durch die Autorisierung der Transaktion anerkennt der Inha- ber die Forderung der Akzeptanzstelle. Er weist die Heraus- geberin gleichzeitig ausdrücklich und unwiderruflich an, etcdie Beträge der betreffenden Akzeptanzstelle zu vergüten.) über die ihr angegebenen Visa Debit abzubuchen.

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Samples: General Terms and Conditions

Autorisierungsmöglichkeiten. Für die vertragsgemässe Nutzung Die Karte berechtigt den Inhaber, bei den entsprechenden Mastercard- oder Visa-Akzeptanzstellen (nachstehend «Akzeptanzstellen» genannt) im Rahmen der Visa Debit stehen, abhän- gig von der Stelle wo sie eingesetzt wird (nachfolgend "Karten- Akzeptanzstellen" genannt), folgende Autorisierungsmöglichkei- ten zur VerfügungHerausgeberin festgelegten Limiten Waren und Dienst- leistungen wie folgt zu bezahlen: a) Autorisierung mittels Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer mit seiner Unterschrift; bei Bezahlung von der kartenberechtigten Person (nachfolgend "PIN" genannt). Zum Beispiel zum Waren, Dienst- leistungen und beim Bezug von Bargeld an entsprechend gekenn- zeichneten Geldautomaten Xxxxxxx wird dem Inhaber ein manuell oder bei entsprechend gekennzeich- neten Anbietern.elektronisch erstellter Verkaufsbeleg vor- gelegt, der von ihm zu prüfen und mittels Unterschrift zu genehmigen ist. Die Unterschrift muss mit derjenigen auf der Karte übereinstimmen. Die Akzeptanzstelle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen. Es ist Sache des Inhabers, den Beleg aufzubewahren; b) mit seinem PIN-Code; c) aufgrund persönlicher Autorisierung auf andere Weise als durch Unterschrift oder PIN-Code, insbesondere durch die Verwendung eines 3-D Secure Ver- fahrensPasswortes mit Sicherheits- meldung oder weiterer Legitimationsmittel (vgl. Zum Beispiel bei einem hierzu die speziellen Bestimmungen für Online-HändlerServices in Ziff. 7 nach- folgend); d) aufgrund von Telefon-, Internet-, Korrespondenz- sowie allen anderen Käufen oder Dienstleistungsbezügen, bei welchem de- nen der Kar- tenberechtigte zusätzlich zu den für die einzelnen Dienstleistun- gen geltenden Bedingungen Inhaber auf eine persönliche Autorisierung verzich- tet und Legitimationsmittel bei der Be- zahlung mit der Visa Debit einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf dem Mobilgerät bestätigt. c) Autorisierung nur allein durch Angabe des seines Namens, der Kartennum- merKartennummer, des Verfalldatums, und - falls verlangt und vorhanden - der – des auf der Visa Debit dem Unterschriftsstreifen angebrachten Prüfziffer Karten- prüfwerts (CVV, CVC).) auslöst; de) Autorisierung mittels mit der Verwendung der Karte ohne die Leistung einer Unterschrift oder Eingabe der PIN oder eines anderen Legitimationsmittels des PIN-Codes bzw. anderer Le- gitimationsmittel an automatisierten Zahlstellen. Bezahlmethode z.B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung. e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle. Eine Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen Zahlstellen (z.B. MonatsabonnementsPark- haus-, regel- mässige Online-ServicesTicketautomaten oder Autobahnzahlstellen oder kon- taktlose Bezahlung). Durch die Autorisierung der Transaktion anerkennt der Inha- ber die Forderung der Akzeptanzstelle. Er weist die Heraus- geberin gleichzeitig ausdrücklich und unwiderruflich an, etcdie Beträge der betreffenden Akzeptanzstelle zu vergüten. Die vom Inhaber anerkannten Forderungen sind für die Firma verbindlich, und zwar unabhängig vom internen Rechtsver- hältnis zwischen dem Inhaber und der Firma sowie unge- achtet allfällig anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.) über die ihr angegebenen Visa Debit abzubuchen.

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Samples: General Terms and Conditions

Autorisierungsmöglichkeiten. Für die vertragsgemässe Nutzung Die Karte berechtigt den Inhaber, bei den entsprechenden Mastercard- oder Visa-Akzeptanzstellen (nachstehend «Akzeptanzstellen» genannt) im Rahmen der Visa Debit stehen, abhän- gig von der Stelle wo sie eingesetzt wird (nachfolgend "Karten- Akzeptanzstellen" genannt), folgende Autorisierungsmöglichkei- ten zur VerfügungHer- ausgeberin festgelegten Limiten Waren und Dienstleistun- gen wie folgt zu bezahlen: a) Autorisierung mittels Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer mit seiner Unterschrift; bei Bezahlung von der kartenberechtigten Person (nachfolgend "PIN" genannt). Zum Beispiel zum Waren, Dienst- leistungen und beim Bezug von Bargeld an entsprechend gekenn- zeichneten Geldautomaten Xxxxxxx wird dem Inhaber ein manuell oder bei entsprechend gekennzeich- neten Anbietern.elektronisch erstellter Verkaufsbeleg vor- gelegt, der von ihm zu prüfen und mittels Unterschrift zu genehmigen ist. Die Unterschrift muss mit derjenigen auf der Karte übereinstimmen. Die Akzeptanzstelle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen. Es ist Sache des Inhabers, den Beleg aufzubewahren; b) mit seinem PIN-Code; c) aufgrund persönlicher Autorisierung auf andere Weise als durch Unterschrift oder PIN-Code, insbesondere durch die Verwendung eines 3-D Secure Ver- fahrensPasswortes mit Sicherheits- meldung oder weiterer Legitimationsmittel (vgl. Zum Beispiel bei einem hierzu die speziellen Bestimmungen für Online-HändlerServices in Ziff. 7 nach- folgend); d) aufgrund von Telefon-, Internet-, Korrespondenz- sowie allen anderen Käufen oder Dienstleistungsbezügen, bei welchem denen der Kar- tenberechtigte zusätzlich zu den für die einzelnen Dienstleistun- gen geltenden Bedingungen Inhaber auf eine persönliche Autorisierung ver- zichtet und Legitimationsmittel bei der Be- zahlung mit der Visa Debit einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf dem Mobilgerät bestätigt. c) Autorisierung nur allein durch Angabe des seines Namens, der Kartennum- merKartennummer, des Verfalldatums, und - falls verlangt und vorhanden - der – des auf der Visa Debit dem Unterschriftsstreifen angebrachten Prüfziffer Kartenprüfwerts (CVV, CVC).) auslöst; de) Autorisierung mittels mit der Verwendung der Karte ohne die Leistung einer Unterschrift oder Eingabe der PIN oder eines anderen Legitimationsmittels des PIN-Codes bzw. anderer Legitimationsmittel an automatisierten Zahlstellen. Bezahlmethode z.B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung. e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle. Eine Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen Zahlstellen (z.B. MonatsabonnementsPark- haus-, regel- mässige Online-ServicesTicketautomaten oder Autobahnzahlstellen oder kon- taktlose Bezahlung). Durch die Autorisierung der Transaktion anerkennt der Inhaber die Forderung der Akzeptanzstelle. Er weist die Her- ausgeberin gleichzeitig ausdrücklich und unwiderruflich an, etcdie Beträge der betreffenden Akzeptanzstelle zu vergüten.) über die ihr angegebenen Visa Debit abzubuchen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen