Außen angebrachte Sachen. Mitversichert sind, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, am Gebäude angebrachte Antennen-, Ge- fahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände. Versicherungsschutz besteht für technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Räumlichkeiten dienen, für Schäden durch Diebstahl, Zer- störung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit ei- nem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer sol- xxxx Xxx, entstanden sind.
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Samples: Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Außen angebrachte Sachen. Mitversichert sind, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, am Gebäude angebrachte Antennen-, Ge- fahrenmelde-Gefah- renmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, MarkisenMarki- sen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände. Versicherungsschutz besteht für technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Räumlichkeiten dienen, für Schäden durch Diebstahl, Zer- störung Zerstö- rung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit ei- nem einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer sol- xxxx Xxxsolchen Tat, entstanden sind.
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Außen angebrachte Sachen. Mitversichert sind, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, am Gebäude angebrachte Antennen-, Ge- fahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände. Versicherungsschutz besteht für technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Räumlichkeiten dienen, für Schäden durch Diebstahl, Zer- störung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit ei- nem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer sol- xxxx Xxxchen Tat, entstanden sind.
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Samples: Versicherungsinformation