Ertragsausfall Musterklauseln

Ertragsausfall. Der Versicherungswert des Ertragsausfalles (siehe § 2) entspricht der Summe der Versicherungswerte der versicherten Sachen nach § 1 Nr. 1 bis Nr. 3. Der Versicherungswert des Ertragsausfalles erhöht sich, soweit
Ertragsausfall. Der Versicherer ersetzt den versicherten Ertragsausfall für die Photovoltaikanlage, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nach der Einspeisevergütung des mit dem Vertragspartner vereinbarten Liefervertrages auf Tagesbasis. Grundlage für die Entschädigungsberechnung ist die durchschnittliche Tagesenergieleistung der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt. Der Ertragsausfall wird bis zur vereinbarten Höhe ersetzt.
Ertragsausfall. Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Be- trieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Be- triebsunterbrechung oder der -beeinträchtigung nicht erwirt- schaften konnte.
Ertragsausfall. 1.13.1 Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens durch eine versicherte Gefahr unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden versicherten Ertragsausfallscha- den. Die versicherten Gefahren sind im Versicherungsschein und/oder den Leistungsübersichten aufgeführt.
Ertragsausfall. Der Versicherer ersetzt den versicherten Ertragsausfall für die Photovoltaikanlage, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nach der Einspeisevergütung des mit dem Vertragspartner vereinbarten Liefervertrages auf Tagesbasis. Grundlage für die Entschädigungsberechnung ist die durchschnittliche Tages- energieleistung der letzten 36 Monate vor Schadeneintritt. Der Ertragsausfall wird nach dem zweiten Ausfalltag (Karenz- zeit) abzüglich im Unterbrechungszeitraum ersparter Kosten ersetzt. Die Entschädigung für Ertragsausfall ist je vollen Kalen- dertag auf höchstens 2,50 € je kWp Anlagenleistung begrenzt.
Ertragsausfall. Der Versicherer ersetzt den versicherten Ertragsausfall für die Photovoltaikanlage in Höhe von 2,00 EUR je Ausfalltag und je kWp.
Ertragsausfall. Speisen Sie Strom in das Stromnetz ein? Dann ist neben der Anlage selbst auch deren Ertragsausfall versichert. Ertragsausfall ist der finanzi- elle Nachteil, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie nicht ins Stromnetz einspeisen können. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen den Ertragsausfall ersetzen, ist: Der Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage muss infolge eines versicherten Scha- dens an der Anlage unterbrochen oder beeinträchtigt worden sein. Wir ersetzen den Ertragsausfall bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die versi- cherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist. Höchstens aber erstatten wir ihn für 6 Monate seit dem Eintritt des Schadens.
Ertragsausfall a) Der Versicherer ersetzt die entgangene Einspeisevergütung, die infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an der versicherten Photovoltaikanlage nicht erwirtschaftet werden kann.
Ertragsausfall. Für jeden vollen Kalendertag der technischen Nichtverfügbarkeit der Photovoltaikanlage, auf Grund eines versicherten Schadens, erstattet der Versicherer den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag pro installierter Leistung in Kilowatt peak (kWp) ohne weiteren Nachweis der tatsächlichen Höhe des Einnahmeverlustes. Sind nur Teile der Anlage auf Grund eines solchen Schadenfalles technisch nicht verfügbar, ist die Entschädigung je kWp auf die installierte Leistung der vom Schadenfall betroffenen Anlagenteile begrenzt.
Ertragsausfall. 1. Gegenstand der Deckung Ertragsausfallschäden sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich beantragt und vereinbart ist.