Common use of Außen- und Sicherheitspolitik Clause in Contracts

Außen- und Sicherheitspolitik. (1) Die Vertragsparteien intensivieren ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Annäherung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), behandeln insbesondere Fragen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungs- und Waffenausfuhrkontrolle und führen einen für beide Seiten vorteilhaften intensiveren Dialog auf dem Gebiet der Raumfahrt. Die Zusammenarbeit stützt sich auf gemeinsame Werte und beiderseitige Interessen und hat das Ziel, die Annäherung und Wirksamkeit der Politik zu verstärken und die gemeinsame politische Planung zu fördern. Zu diesem Zweck nutzen die Vertragsparteien bilaterale, internationale und regionale Foren.

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Samples: 360.lexisnexis.at, www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at