Common use of Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorInves- tor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufenanzuru- fen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBun- desbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schilde- rung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung Schlichtungsstellenverfah- rensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit Strei- tigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle Streitschlich- tungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung Streitbeile- gung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen außerge- richtlichen Vergleich mit dem den Unternehmen abgeschlossen abge- schlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richtenrich- ten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet un- beschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen Unter- lagen an „Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung Schlichtungsstellenverfahrens- verordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhebung der Beschwerde Be- schwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen EV Digital Invest GmbH abge- schlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorInves- tor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufenanzuru- fen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBun- desbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufenxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzuru- fen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen erforderli- chen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung Schlichtungsstel- lenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits be- reits bei ei- nem einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht anhängig ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft be- ruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätz- lichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit Strei- tigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle Streitschlichtungs- stelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibtbe- treibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen außergerichtli- chen Vergleich mit dem Unternehmen EVDI abgeschlossen hat. Es bestehen weder Garantiefonds noch andere Ent- schädigungsregelungen zur Absicherung von For- derungen des Crowd-Investors aus dem Finanzan- lagenvermittlungsvertrag.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet un- beschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen Unter- lagen an "Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung Schlichtungsstellenverfahrens- verordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhebung der Beschwerde Be- schwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streit- schlichtungsstelle Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen EVC Crowdinvest GmbH abge- schlossen hat.

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