Common use of Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu rich- ten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet un- beschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen Unter- lagen an „Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu rich- tenrichten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung Schlichtungsstellenverfahrens- verordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhebung der Beschwerde Be- schwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen EV Digital Invest GmbH abge- schlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorInves- tor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufenanzuru- fen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBun- desbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schilde- rung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu rich- tenrichten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung Schlichtungsstellenverfah- rensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit Strei- tigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle Streitschlich- tungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung Streitbeile- gung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen außerge- richtlichen Vergleich mit dem den Unternehmen abgeschlossen abge- schlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet un- beschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen Unter- lagen an "Deutsche Bundesbank, SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx" zu rich- tenrichten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung Schlichtungsstellenverfahrens- verordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig anhängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich Ver- gleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder o- der − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzli- chen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhebung der Beschwerde Be- schwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen EVC Crowdinvest GmbH abge- schlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorInves- tor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufenanzuru- fen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBun- desbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufenxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzuru- fen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis Verständnis der Beschwerde erforderlichen erforderli- chen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu rich- tenrichten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung Schlichtungsstel- lenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits be- reits bei ei- nem einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht anhängig ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft be- ruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätz- lichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit Strei- tigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle Streitschlichtungs- stelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibtbe- treibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen außergerichtli- chen Vergleich mit dem Unternehmen EVDI abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts- behelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- schriften des BGB betreffend Fernabsatzver- träge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständ- nis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu rich- tenrichten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensver- ordnung Schlichtungsstellenverfahrensverord- nung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn − der Beschwerdegegenstand bereits bei ei- nem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens an- hängig gemacht wird, − die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, − ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewie- sen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, − die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlich- tungsverfahrens einer Schlichtungsstelle o- der einer anderen Gütestelle ist, − der Anspruch bei Erhebung der Kundenbe- schwerde bereits verjährt war und der Be- schwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder − die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle Streit- schlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag