Außerordentliche Umstände Musterklauseln

Außerordentliche Umstände. Weitere Informationen finden Sie unter „Volatilität am Markt“, „Marktstörungen, Abwicklungsstörungen und staatliche Intervention“ und „Störungs-/Anpassungsereignisse“ im Abschnitt „Risikofaktoren“.
Außerordentliche Umstände. Wir können nicht für Verspätungen, Nachlässigkeiten oder Behinderungen bei der Erfüllung der Beistandsleistungen zur Verantwortung gezogen werden, falls sie uns nicht zugerechnet werden können oder Folge eines Falles höherer Gewalt sind.

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  • Außerordentliche Kündigung 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt, b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder 10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam. 10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen. 10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden. 10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert. 10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen. 10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren. 10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.