Schlüsselnotdienst Musterklauseln

Schlüsselnotdienst. Wenn der Versicherte nicht in das bezeichnete Gebäude gelangen kann: • aufgrund von Xxxxxxx oder Diebstahl seiner Schlüssel; • weil das Schloss durch Einbruch, Diebstahlversuch oder Vandalismus beschädigt wurde; • weil der Schlüssel im Schloss abgebrochen ist; übernimmt der Dienstleistungsanbieter die Kosten für die Anfahrt des Schlüsseldienstes und seinen Einsatz bis zu einer Höhe von 160 €. Wenn die Eingangstür nur geschlossen, aber nicht abgeschlossen war (zugezogene Tür), erfolgt keine Kostenübernahme.
Schlüsselnotdienst. Sollte der Feriengast sich aus dem Ferienquartier ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma (Schlüsseldienst) beauftragt werden, so trägt der Feriengast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.
Schlüsselnotdienst. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Ge- meinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2 VHB) ge- langen kann, weil er sich versehentlich ausgesperrt hat oder der Schlüssel für die Wohnungstür abhanden gekommen oder abgebrochen ist. Sollte das Türschloss durch das Öffnen funktionsunfähig werden, übernimmt der Versi- cherer auch die Kosten für ein provisorisches Schloss. Die Entschädigung ist insgesamt begrenzt auf 500 EUR je Versicherungsfall.
Schlüsselnotdienst. Sollte der Versicherte infolge des Verlusts oder Diebstahls seiner Schlüssel nicht in den versicherten Wohnsitz gelangen können, übernehmen wir die Kosten für einen Schlüsselnotdienst in Höhe von maximal 50,00 Euro (inkl. MwSt.). Diese Leistung wird pro Versicherten Wohnsitz höchstens einmal jährlich erbracht.
Schlüsselnotdienst. Wenn Sie nicht in Ihr versichertes Gebäude gelangen, - weil der Schlüssel für Ihre Wohnungstür abhanden gekommen oder abge- brochen ist oder - weil Sie sich versehentlich ausgesperrt haben, übernehmen wir die Kosten für das Öffnen der Hauseingangstür durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte. Wenn auf Grund eines Defektes an einer Armatur, an einem Boiler, an der Spülung des WC`s oder des Urinals oder am Haupthahn des versicherten Gebäudes das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann oder die Warmwasserversorgung unterbrochen ist, übernehmen wir die Kosten für die Behebung des Defektes bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Rohrreinigung nach Rohrverstopfung gilt ebenfalls mitversichert, Wir erbringen keine Leistungen
Schlüsselnotdienst. Einen Schlüsselnotdienst können wir nur während der Öffnungszeiten kostenfrei anbieten. Sollte der Xxxx sich außerhalb der Öffnungszeiten ausschließen, kann dies a) wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen und b) kostenpflichtig werden. Sollte sich die Tür trotz aller Versuche nicht öffnen lassen, so wird unter Rücksprache mit dem Eigentümer die Tür mittels professionellen kostenpflichtigen Notdienstes geöffnet. Da dieser Vorgang zumeist unverschuldet passiert, sind die Kosten hierfür durch den Eigentümer zu tragen – andernfalls obliegt es dem Eigentümer grobfahrlässiges Handeln nachzuweisen. Leider kann es ab und zu dazu kommen, dass Gäste den Schlüssel verlieren bzw. ungewollt den Zweitschlüssel im Gepäck mit nach Hause nehmen und erst stark zeitverzögert zurücksenden. In diesem Fall erhalten Ihre Gäste nur einen Schlüssel. Eine Herausgabe des Reserveschlüssels ist ausgeschlossen, um im Fall der Fälle weiter Zutritt zur Wohnung zu haben. Einmal im Jahr informieren wir sie gern über die bei uns vorhandene Anzahl an Schlüsseln zu Ihrem Objekt. Sollte ein Schlüsselverlust sofort auffallen wird dieser dem Eigentümer umgehend gemeldet. Der Zutritt in die Wohnung durch den Eigentümer außerhalb der gemeldeten Eigenbelegung ist grundsätzlich möglich jedoch an strikte Bedingungen geknüpft: VTN VTG-ONLINE Ein Betreten der Wohnung ohne vorherige Absprache der genauen Uhrzeiten ist leider betriebsbedingt nicht möglich. Jeder Zutritt bedarf der expliziten Genehmigung durch die Firma AuBvS. Ein Grund für den Zutritt sind angemeldete Reparaturen. Im Ablauf mit den Gästen werden des Öfteren andere Abreisezeiten bzw. Anreisezeiten direkt mit dem Xxxx abgesprochen. Es ist möglich, dass der Xxxx bereits sehr früh morgens anreist bzw. sehr spät abends abreist. Wir geben zu bedenken, dass ein widerrechtlicher Zutritt strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sofern die Wohnung noch belegt ist. Es handelt sich trotz Eigentum nach Rechtsprechung um Hausfriedensbruch und eröffnet zudem die Möglichkeit des Gastes Diebstahl anzugeben. xxx.xxxxxxxxx.xx (AuBvS Fehmarn | Sanner) Seite 6 von 9 Eigenbelegung durch den Eigentümer, Ehepartner, eigene Kinder Alle Eigenbelegungen sind bis maximal der angegebenen Eigenbelegung möglich und bis spätestens 28.02. für das aktuelle Kalenderjahr zu melden. Nur noch freie Termine sind für Eigenbelegung nutzbar.
Schlüsselnotdienst. Wenn der Versicherte infolge eines ungewollten Umstandes, wie Verlust, Entwendung oder Raub der Schlüssel, Nichtbenutzbarkeit des Schlosses infolge versuchten Einbruchs oder eines sonstigen Umstandes, der die Öffnung unmöglich macht, die versicherte Wohnung nicht betreten kann sowie im Fall des Diebstahls eines Schlüsselbundes, der die Sicherheit der Wohnung gefährdet, sendet der Versicherer dem Versicherten schnellstmöglich einen Schlosser, der die Notreparatur ausführt, um die Wohnung zu öffnen und ein sicheres Schloss wiederherzustellen. Die Fahrtkosten sowie die Kosten der Arbeitskraft für diese Notreparatur mit einer Begrenzung auf maximal 3 Stunden sind für den Versicherten kostenlos. Der Versicherte muss nur die eventuell erforderlichen Materialkosten übernehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.