Avisierung und Haftung bei Prior1-Zahlungen Musterklauseln

Avisierung und Haftung bei Prior1-Zahlungen. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank für die Avisierung einer Prior1-Zahlung oder einer als Prior1-Zahlung weitergeleiteten Überweisung aus dem Ausland (Abschnitt X Unter- abschnitt F Nummer 20 Absatz 1) schriftlich einen Übermittlungsweg vorzugeben. Prior1- Zahlungen, die der Überweisende mit der Weisung »Sofortavisieret« erteilt hat, werden dem Kontoinhaber stets avisiert. Bei Auslieferung der Zahlungen per Datenfernübertragung entfällt eine gesonderte Avisierung.