Bachelor-/Master-Studiensystem Musterklauseln

Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HAW Hamburg führt ein neues integriertes Campus-Software-System ein (Elekt- ronische Verwaltung im Studium – ELViS), um u.a. die Voraussetzungen zu schaffen, neben den traditionellen Noten relative Noten entsprechend der HRK-Empfehlung vom 10.2.2004 zu "ECTS als System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulie- rung von Studienleistungen" auszuweisen. Die Auswahl der Studiengänge hierfür er- folgt unter dem Gesichtspunkt, dass das Notenspektrum des Studiengangs/der Stu- diengänge im traditionellen Notenvergabesystem nur unzureichend ausgeschöpft wird, so dass eine Leistungsbewertung nicht hinreichend differenziert erfolgt. Die im Jahr 2008 abgeschlossene Master-Studie (Marktanalyse in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft) und Untersuchung der Wünsche und Karriere- vorstellungen von Studierenden der Bachelor-Studiengänge respektive von Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern wird im Jahr 2009 zu einem Konzept bzgl. Master- Studiengängen an der HAW Hamburg weiterentwickelt. Die bisher schon vorhande- nen Master-Studiengänge werden im Hinblick auf dieses Konzept evaluiert. Das Kon- zept wird im Rahmen der Profildebatte der HAW Hamburg und in Abstimmung mit den dort postulierten Leitzielen konkretisiert. Die HAW Hamburg wird der BWF zum 30.9.2009 über den erreichten Stand berichten. Darüber hinaus wird die HAW Hamburg ihren Absolventen ein Diploma Supplement ausstellen.
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die TUHH hat zum Wintersemester 2007/2008 ihre Studienstruktur auf das konsekutive Bachelor-Master-Modell umgestellt und nimmt keine Studierenden mehr für das Diplom- studium auf. In diesem Zusammenhang setzt die TUHH parallel zur Einführung der neuen Strukturen die Modularisierung ihres Studienangebots sowie die Berücksichtigung eines Leistungs- punktesystems gemäß ECTS fort und wird darüber hinaus ihren Absolventen ein Diplo- ma Supplement ausstellen.
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HCU wird den Anforderungen des Bologna-Prozesses gerecht werden. Das Ba- chelor- und Mastersystem wird weiterhin aufeinander abgestimmt und vernetzt, so dass der Anspruch an ein interdisziplinäres und transdisziplinäres Lehrsystem ge- währleistet wird.
Bachelor-/Master-Studiensystem. (1) Die HfMT wird ein Bachelor/Master-Studiensystem einführen. (2) Die HfMT wird dabei die noch ausstehende Entscheidung der Kultus- ministerkonferenz (KMK) zu den Strukturen und zur Gesamtstudien- dauer in Bachelor/Master-Studiengängen an Kunst- und Musikhoch- schulen zugrunde legen. (3) Auf dieser Basis werden Studienplatz –bzw. Absolventenzahlen für Bachelor- und für Masterstudien zu vereinbaren sein. Die HfMT wird spätestens bis zum 1.10.2009 die Bachelor/Master- Strukturen flächendeckend einführen, parallel zur Einführung der neuen Strukturen ihr Studienangebot modularisieren und ein Leistungspunktesystem gemäß dem European Credit Transfer System einführen. Absolventen wird ein Diploma-Supplement ausgestellt. Die quantitativen Schritte zur Umstellung im Einzelnen werden vereinbart, so- bald die KMK-Vorgaben vorliegen.
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HFBK wird spätestens bis zum 01.10.2008 die Bachelor-/Master-Strukturen flä- chendeckend einführen, parallel zur Einführung der neuen Strukturen ihr Studienange- bot modularisieren und ein Leistungspunktesystem gem. dem European Credit Transfer System einführen. Absolventinnen und Absolventen wird ein Diploma Supplement aus- gestellt.
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HFBK wird spätestens bis zum 1.10.2008 die Bachelor/Master-Strukturen flächende- ckend einführen, parallel zur Einführung der neuen Strukturen ihr Studienangebot modu- larisieren und ein Leistungspunktesystem gem. dem European Credit Transfer System einführen. Absolventinnen und Absolventen wird ein Diploma Supplement ausgestellt. Im Rahmen der Umstellung ihrer Studienstruktur auf Bachelor und Master ab 2008 hat die HFBK 2005 folgende Grundsätze beschlossen: • Die HFBK entwickelt künstlerische Studiengänge mit den Abschlüssen „Bachelor of Fine Arts“ und „Master of Fine Arts“. • Die Studiengänge umfassen acht Studienschwerpunkte: 1. Malerei/Xxxxxxxx, 2. Bildhauerei,
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HAW Hamburg hat zum Wintersemester 2006/2007 ihre Studienstruktur gemäß der in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2004 vereinbarten Umsetzungsschritte auf das konsekutive Bachelor-Master-Modell umgestellt und nimmt keine Studierenden mehr für das Diplom auf. In diesem Zusammenhang wird sie parallel zur Einführung der neuen Strukturen die Modularisierung ihres Studienangebots sowie die Berücksichtigung eines Leistungs- punktesystems gemäß ECTS fortsetzen. Mit der flächendeckenden Einführung der HIS- POS Software wird sie die Voraussetzungen schaffen, neben den traditionellen Noten relative Noten entsprechend der HRK-Empfehlung vom 10.2.2004 zu "ECTS als System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen" auszuweisen. Die Auswahl der Studiengänge hierfür erfolgt unter dem Gesichtspunkt, dass das No- tenspektrum des Studiengangs/der Studiengänge im traditionellen Notenvergabesystem nur unzureichend ausgeschöpft wird, so dass eine Leistungsbewertung nicht hinrei- chend differenziert erfolgt. Darüber hinaus wird die HAW Hamburg ihren Absolventen ein Diploma Supplement ausstellen.
Bachelor-/Master-Studiensystem. Die HfMT wird spätestens bis zum 01.10.2008 die Bachelor/Master-Strukturen flächen- deckend einführen, parallel zur Einführung der neuen Strukturen ihr Studienangebot modularisieren und ein Leistungspunktesystem gemäß dem European Credit Transfer System einführen. Absolventinnen und Absolventen wird ein Diploma-Supplement aus- gestellt.

Related to Bachelor-/Master-Studiensystem

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: