Bandbreiten Musterklauseln

Bandbreiten. Folgende Bandbreiten werden angeboten: • RiFiber privat 30/30: 30 Mbit/s im Download, 30 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 50/50: 50 Mbit/s im Download, 50 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 75/75: 75 Mbit/s im Download, 75 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 100/100: 100 Mbit/s im Download, 100 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 125/125: 125 Mbit/s im Download, 125 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 150/150: 150 Mbit/s im Download, 150 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 200/200: 200 Mbit/s im Download, 200 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 300/300: 300 Mbit/s im Download, 300 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 400/400: 400 Mbit/s im Download, 400 Mbit/s im Upload • RiFiber privat 500/500: 500 Mbit/s im Download, 500 Mbit/s im Upload Die angegebenen Bandbreiten sind Maximalwerte. Jeder Kundenanschluss wird vom POP („Point of presence“) der Riepert Informationstechnologie bis zum Endgerät mit mindestens 1GBit/s hergestellt und anbieterseitig auf die bestellte Geschwindigkeit reduziert. Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen und der vom ISP angegebenen Leistung stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche zu. Der Kunde hat vorerst die Xxxx zwischen Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistung von ISP. Diese Wahlmöglichkeit besteht dann nicht, wenn die vom Kunden getroffene Xxxx für den ISP unmöglich oder im Vergleich zur Alternative für den ISP mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Der ISP ist verpflichtet, dem Anspruch des Kunden in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Kunden nachzukommen. Sind sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich oder für den ISP mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, auf Wandlung (=Aufhebung) des Vertrages. Dies gilt auch, wenn der ISP die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie dem Kunden aus triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Durch die Wandlung wird die Aufhebung des vom Mangel betroffenen Vertrages bewirkt. Bei höherer Gewalt, Streiks, Störungen anderer Netzbetreiber, Reparatur/Wartung und ähnlichem kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen in der Leistungserb...
Bandbreiten. Die Bandbreite des Internet Dienstes ist dabei abhängig von der beauftragten Produktvariante. Produktvariante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. SWE Glasfaser Business Pro 50 43 / 45 / 48 Mbit/s 9 / 9 / 10 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 100 86 / 90 / 96 Mbit/s 17 / 18 / 19 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 200 172 / 180 / 191 Mbit/s 43 / 45 / 48 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 500 431 / 450 / 479 Mbit/s 86 / 90 / 96 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 1000 862 / 900 / 957 Mbit/s 191 / 180 / 172 Mbit/s Die IP-Transportleistung ist die Bandbreite, die auf dem Protokoll-Layer 3 bei Verwendung einer zugrunde gelegten Paketgröße von 1500 Byte zur Verfügung steht. Der tatsächlich erreichbare Durchsatz hängt von der vom Kunden verwendeten Paketgröße und den auf dem IP-Protokoll aufgesetzten Diensten ab. Kundenseitige Steuerungsmechanismen, die auf dem IP-Protokoll aufsetzenden Dienst (z. B. TCP) basieren, können den tatsächlichen Durchsatz vermindern. Wahlweise hat der Endkunde die Option, die einzelnen Produktvarianten symmetrisch zu buchen. Bei dieser Beauftragung stehen dem Endkunden folgende Bandbreiten zur Verfügung: Produktvariante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. SWE Glasfaser Business Pro 50 43 / 45 / 48 Mbit/s 43 / 45 / 48 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 100 86 / 90 / 96 Mbit/s 86 / 90 / 96 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 200 172 / 180 / 191 Mbit/s 172 / 180 / 191 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 500 431 / 450 / 479 Mbit/s 431 / 450 / 479 Mbit/s SWE Glasfaser Business Pro 1000 862 / 900 / 957 Mbit/s 862 / 900 / 957 Mbit/s V01. Änderungen vorbehalten Das Produkt wird standardmäßig mit einer Bandbreite überlassen, die innerhalb der in der vorstehenden Tabelle angegebenen minimalen und maximalen Download bzw. Upload- Geschwindigkeit liegt. Der Endkunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite innerhalb der jeweiligen Bandbreitenkorridore. LS GK 12-2021 Die jeweils tatsächlich erzielbare Übertragungsgeschwindigkeit des Produktes hängt maßgeblich u.a. von den folgenden Faktoren ab: Xxxxxxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxxx Mo, Mi, Do: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr Di: 08:30 Uhr – 18:00 Uhr Fr: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr Stadtbahn Linien 1, 5 Haltestelle SWE/Lutherkirche 0000 000-0000 0000 000-0000 xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx/ glasfaser xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft Erfurt Registergericht / Registernummer: Amtsgericht Jena HRB 113039 Xxxxxxx Xxxxxx – 3 – • der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Serve...
Bandbreiten. Es können abhängig von der Primärleitung und deren Bandbreite, verschiedene Back- up-Zugänge angeboten werden. Die Backup-Anschlüsse werden mit symmetrischer oder asymmetrischer DSL-(Digital Subscriber Line) oder Mobilfunk-Technologie oder auf Basis einer Festverbindung realisiert.
Bandbreiten. Bei diesen Datenverbindungen handelt es sich um symmetrische Verbindungen, d.h. die Upload- und Downloadgeschwindigkeit haben die selbe Größe. Die angebotenen Bandbreiten können bei TeleData erfragt werden. Bei den Bandbreiten handelt es sich um fest eingestellte Bandbreiten.
Bandbreiten. Geschwindigkeitsangaben mit dem Vermerk « Best Effort » sind als variable Bitrate definiert. Dies sind bestmögliche Leistungen und können nicht garantiert werden. Für Sprach- oder Datenverkehr von und zu Netzen oder Anschlüssen von anderen Internet-Anbieterinnen können keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support abgegeben werden.
Bandbreiten. Der von DCC umfasste Anschluss stellt symmetrische Bandbreiten am Hausübergabepunkt zur Verfügung. Eine Übersicht der verschiedenen Bandbreiten zeigt folgende Tabelle: DUISBURG CITYCOM Glasfaser Business 300 300 Mbit/s DUISBURG CITYCOM Glasfaser Business 600 600 Mbit/s DUISBURG CITYCOM Glasfaser Business 1000 1.000 Mbit/s Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem in der Beauftragung gewählten Produkt. Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten gelten am Glasfaser- Netzabschluss . Abhängig von den technischen Eigenschaften der verwendeten Endgeräte (Router, PC, und deren Software „Betriebssystem, Anwendungssoftware“) können die nutz- und messbaren Werte niedriger ausfallen (insbesondere über WLAN). Die an der LAN-Schnittstelle des Routers verfügbaren Übertragungsgeschwindigkeiten können zudem durch die maximale Datenübertragungsrate dieser Schnittstelle begrenzt werden (max. 100 Mbit/s bei Fast-Ethernet, 1.000 Mbit/s bei Gigabit-Ethernet). Bei einem Glasfaser-Anschluss bis in die Räumlichkeiten des Kunden beträgt die maximale Datenübertragungsrate derzeit 1.000 Mbit/s (Gigabit-LAN- Schnittstelle des DUISBURG CITYCOM-Glasfaser-Abschlussgerätes).
Bandbreiten. Die Produktoptionen FTTH werden wie folgt überlassen: Downstream; IP-Transportleistung bis zu 300 Mbit/s Upstream; IP-Transportleistung bis zu 150 Mbit/s Serviceverfügbarkeit ≥ 97,0% im Jahresdurchschnitt Downstream; IP-Transportleistung bis zu 600 Mbit/s Upstream; IP-Transportleistung bis zu 300 Mbit/s Serviceverfügbarkeit ≥ 97,0% im Jahresdurchschnitt Downstream; IP-Transportleistung bis zu 1.000 Mbit/s Upstream; IP-Transportleistung bis zu 500 Mbit/s Serviceverfügbarkeit ≥ 97,0% im Jahresdurchschnitt Downstream; IP-Transportleistung bis zu 2.000 Mbit/s Upstream; IP-Transportleistung bis zu 1.000 Mbit/s Serviceverfügbarkeit ≥ 97,0% im Jahresdurchschnitt Downstream bedeutet vom Netzknoten der ecotel zum Abschluss des Übertragungswe- ges beim Auftraggeber. Upstream bedeutet vom Abschluss des Übertragungsweges des Auftraggebers zum Netzknoten von ecotel. Die prozentuale Angabe der Serviceverfüg- barkeit ist eine Ende-zu-Ende-Serviceverfügbarkeit der Einzelleitung im Jahresmittel.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.