Bargeld Musterklauseln

Bargeld. Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zur Summe von 2.000 Euro.
Bargeld. In Erweiterung der AFB, AERB, AWB, AStB 2010 der Continentale ist Bargeld außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb des Versicherungsorts bis 500 Euro je Versicherungsfall auf Erstes Risiko versichert. In Erweiterung der AFB, AERB, AWB, AStB 2010 der Continentale sind nicht verschlossen aufbewahrte vertragsärztliche Verordnungen und Abrechnungsunterlagen für Krankenkassen außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb des Versicherungs- orts bis 3.000 Euro je Versicherungsfall auf Erstes Risiko versichert. In Erweiterung der AFB, AERB, AWB, AStB 2010 der Continentale sind vertragsärztliche Verordnungen und Abrechnungs- unterlagen für Krankenkassen, die in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, die eine erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst gewähren, gemäß Punkt 2.15 b) der Pauschaldeklaration bis 20.000 Euro je Versicherungsfall auf Erstes Risiko versichert.
Bargeld. In Erweiterung von § 28 Nr. 3 VHB 2017 ist die Entschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt auf 3.000 EUR begrenzt. Dies gilt, wenn sich diese Gegenstände außerhalb verschlossener von der VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannter Wertschutzschränke befinden, die mindestens 200 kg wiegen. In Erweiterung von § 28 Nr. 3b VHB 2017 ist die Entschädigung für Urkunden ein- schließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere auf 5.000 EUR begrenzt. Dies gilt, wenn sich diese Gegenstände außerhalb verschlossener von der VdS Scha- denverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkann- ter Wertschutzschränke befinden, die mindestens 200 kg wiegen.
Bargeld. Bargeld gegen Einfachen Diebstahl;
Bargeld. Mit deiner bunq Karte kannst du Geld an Bankautomaten mit dem Maestro/Mastercard-Logo abheben. Aus Sicherheitsgründen gelten Limits. In der bunq App findest du die Standardlimits und kannst sie an deine Bedürfnisse anpassen. Du willst im Urlaub mit deiner bunq Karte bezahlen? No problemo! In der bunq App kannst du die Lundereinstellungen deiner Karte anpassen. Wenn du eine Transaktion oder eine Geldabhebung in einer Nicht-Euro-Wuhrung durchführst, rechnen wir den Betrag zum Currency Cloud Wechselkurs (einschließlich einer Netzwerkgebühr) in Euro um, bevor wir dein Konto belasten. Dieser Wechselkurs kann sich von Zeit zu Zeit undern. Besuche unsere Webseite, um mehr über unsere aktuelle Preisgestaltung zu erfahren. Wenn du aus dem Urlaub zurückkommst, raten wir dir, die Lundereinstellungen deiner Karte wieder anzupassen und deine Karte für die Regionen zu blockieren, in denen du deine Karte nicht benutzen wirst.
Bargeld. Bargeld, das außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb der versicher- ten Räumlichkeiten unverschlossen aufbewahrt wird, ist abweichend von Punkt 2.1 der Pauschaldeklaration bis 500 EUR auf erstes Risiko versichert.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.