Barmittel. Auf Geeignete DB-Sicherheiten in Form von auf ausländische Währungen lautenden Barmitteln wird ein angemessener Risikoabschlag angewandt.
Barmittel. Bis zum zweiten Geschäftstag nach dem Geschäftstag, an dem der Zeichnungs- oder Rücknahmeantrag angenommen wurde (oder bis zu einem anderen Tag, den die Verwaltungsratsmitglieder (oder ihr Beauftragter) festlegen und dem Antragsteller im Voraus mitteilen können). Nähere Einzelheiten hierzu sind Abschnitt 8 „Zeichnungen und Rücknahmen” zu entnehmen.
Barmittel. Bis zu 3 % des Nettoinventarwerts der gezeichneten oder zurückzunehmenden Anteile.
Barmittel. Ein Primärmarktanteil, der 15.000 Anteilen der jeweiligen Anteilklasse oder einer niedrigeren Zahl von Anteilen, die im Ermessen des Verwaltungsrats bestimmt werden kann und den befugten Teilnehmern mitgeteilt wird, entspricht.
Barmittel. Ein Primärmarktanteil, der 3.000 Anteilen der jeweiligen Anteilklasse oder einer niedrigeren Zahl von Anteilen, die im Ermessen des Verwaltungsrats bestimmt werden kann und den befugten Teilnehmern mitgeteilt wird, entspricht.
Barmittel. Ein Primärmarktanteil, der 50.000 Anteilen der jeweiligen Anteilklasse oder einer niedrigeren Zahl von Anteilen, die im Ermessen des Verwaltungsrats bestimmt werden kann und den befugten Teilnehmern mitgeteilt wird, entspricht. Bis zum zweiten Geschäftstag nach dem Geschäftstag, an dem der Zeichnungs- oder Rücknahmeantrag angenommen wurde (oder bis zu einem anderen Tag, den die Verwaltungsratsmitglieder (oder ihr Beauftragter) festlegen und dem Antragsteller im Voraus mitteilen können).